Kosten für den Angelschein
Du bist bereit für dein eigenes Angelabenteuer, aber unsicher, was das kosten wird? Keine Sorge, denn wir helfen dir, diese Frage zu klären. Generell ist der Angelschein eine bezahlbare Investition, die Preise liegen im Durchschnitt zwischen 200 und 400 €, abhängig von deinem Bundesland.
Damit du genau weißt, was auf dich zukommt, haben wir einen speziellen Kostenrechner entwickelt. Gib deine Daten ein, und du erhältst eine präzise Kostenschätzung für deinen Angelschein. So kannst du sicher in dein neues Hobby starten – mit den Experten von Fishing-King an deiner Seite.
Angelschein Kosten-Rechner
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Hallo lieber Angelfreund! Ich bin Chris und mein Team und ich sind bei Fishing-King für die Zufriedenheit unserer Kunden zuständig. Bei Fragen rund um das Thema Angelschein, Kosten, Prüfung usw. kannst Du uns gerne persönlich kontaktieren.
💡 Ratgeber: Angelschein Kosten
In diesem Ratgeber dreht sich alles um das Thema "Kosten für den Angelschein". Du erfährst hier, welche Kosten bei der Vorbereitung, der Prüfung und der Ausstellung des Fischereischeins auf dich zukommen. Zudem gehen wir auf die Besonderheiten in den verschiedenen Bundesländern ein. Bevor wir ins Detail gehen, klären wir zunächst den Unterschied zwischen dem umgangssprachlich verwendeten Begriff "Angelschein" und dem Erlaubnisschein.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied zwischen Angelschein (Fischereischein) und Erlaubnisschein
Der Begriff "Angelschein" wird oft synonym für den "Fischereischein" verwendet. Der Fischereischein ist ein staatliches Dokument, das die Berechtigung zum Fischen ausweist. Um diesen Schein zu erhalten, musst du eine Fischerprüfung bestehen. Der Erlaubnisschein hingegen ist eine Genehmigung, die von den Eigentümern oder Pächtern der Gewässer ausgestellt wird. Sie erlaubt dir das Angeln in einem bestimmten Gewässer für einen festgelegten Zeitraum. Ohne einen gültigen Fischereischein darfst du jedoch keinen Erlaubnisschein erwerben.
Kosten für den Angelschein: Übersicht
Die Kosten für den Angelschein setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu zählen die Vorbereitungskosten für die Fischerprüfung, die Prüfungsgebühren, die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins und die Fischereiabgabe. Im Folgenden erfährst du mehr über diese Kosten.
- Vorbereitungskosten für die Fischerprüfung
Um die Fischerprüfung zu bestehen, musst du dich intensiv mit den Prüfungsinhalten auseinandersetzen. Hierfür kannst du entweder einen Präsenzkurs oder einen Onlinekurs besuchen. Die Kosten für beide Varianten variieren je nach Anbieter und Bundesland.- Kosten für den Präsenzkurs
Ein Präsenzkurs findet in der Regel über mehrere Tage oder Wochenenden statt und wird von erfahrenen Lehrern oder Anglern geleitet. Die Kosten für solche Kurse liegen zwischen 100 und 300 Euro, abhängig von der Dauer und dem Umfang des Kurses. - Kosten für den Onlinekurs
Onlinekurse sind eine beliebte Alternative zu Präsenzkursen. Sie bieten dir die Möglichkeit, zeitlich und örtlich flexibel zu lernen. Die Kosten für Onlinekurse variieren ebenfalls und liegen meist zwischen 50 und 180 Euro.
- Kosten für den Präsenzkurs
- Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren für die Fischerprüfung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. - Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins
Nach bestandener Prüfung musst du den Fischereischein bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Kosten für die Ausstellung variieren je nach Bundesland und liegen zwischen 10 und 50 Euro. In manchen Bundesländern gibt es auch Fischereischeine, die für einen begrenzten Zeitraum gültig sind, zum Beispiel für ein Jahr. Diese sind meist günstiger als unbefristete Fischereischeine. Die Kosten für zeitlich begrenzte Fischereischeine liegen zwischen 10 und 30 Euro. Fischereiabgabe
In einigen Bundesländern ist zusätzlich zur Ausstellung des Fischereischeins eine Fischereiabgabe zu entrichten. Diese Abgabe dient der Förderung des Fischereiwesens und des Gewässerschutzes. Die Höhe der Fischereiabgabe variiert zwischen den Bundesländern und liegt meist zwischen 5 und 15 Euro.
➊ Die Vorbereitung (Kostenrahmen: 50 – 300 Euro)
Die meisten Bundesländer schreiben einen Vorbereitungskurs vor. Er ist Bedingung für die Zulassung zur Fischerprüfung und muss den jeweiligen Länderregelungen entsprechen. Und auch dort, wo die Art des Kurses frei wählbar ist, macht es Sinn, sich sorgfältig auf die Prüfung vorzubereiten.
- Traditionelle Präsenzkurse gibt es in allen Bundesländern. Sie sind mehrtägig und finden oft wöchentlich statt. Auch Wochenendtermine oder Kursblöcke werden angeboten. Die Kurse werden vor Ort abgehalten, z.B. in einer Gaststätte oder einem Vereinshaus. Die Preise liegen zwischen 50 und 300 Euro.
- Onlinekurse von Fishing-King als alleinige Prüfungsvorbereitung werden inzwischen in den meisten Bundesländern anerkannt. Sie kosten, abhängig vom Bundesland, zwischen 75 und 160 Euro. Mit dem Onlinekurs kannst du dich schnell, flexibel und sicher auf die Fischerprüfung vorbereiten - auch mit dem Smartphone.
- Kombi-Kurse, bei denen ein Teil des Wissens über den anerkannten Fishing-King Onlinekurs erfolgt, vermitteln die zusätzlichen Praxisthemen über ein Wochenendseminar. Die Preise bewegen sich zwischen 150 - 300 Euro.
- Onlinekurse als Lernbegleitung. In manchen Bundesländern kannst du neben dem vorgeschriebenen Präsenzkurs auch den Fishing-King-Onlinekurs als Lernbegleitung verwenden - also statt gedruckter Lernunterlagen. Hierfür fallen Kosten von rund 50 Euro an. Du musst aber in jedem Fall zusätzlich einen Vorbereitungslehrgang eines anerkannten Anbieters besuchen.
➋ Die Prüfungsgebühr (Kostenrahmen 15 – 100 Euro)
Für die Fischerprüfung wird von den zuständigen Behörden und Verbänden eine Prüfungsgebühr erhoben. Die Höhe ist in den entsprechenden Gebührenordnungen gemäß der Fischereigesetze festgesetzt. In der Regel ist der Betrag direkt an die zuständigen Stellen zu zahlen.
Tipp: Bei Überweisungen ist es empfehlenswert, den Überweisungsbeleg ausgedruckt bei der Prüfung dabei zu haben, um die Zahlung belegen zu können.
Häufig ist die Prüfungsgebühr unabhängig vom Alter des Prüflings. Manche Bundesländer haben aber günstigere Gebühren für Jugendliche.
Die Höhe der Gebühr für die Fischerprüfung variiert zwischen 15 und 100 Euro. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Gebühren in den Bundesländern:
Bundesland | Prüfungsgebühr |
Baden-Württemberg | 35 Euro |
Bayern | 50 Euro |
Berlin | 43 Euro |
Brandenburg | 25 Euro |
Bremen | i.d.R. im Vorbereitungskurs enthalten |
Hamburg | i.d.R. im Vorbereitungskurs enthalten |
Hessen | 40 Euro |
Mecklenburg- Vorpommern | 25 Euro Erwachsene über 18 Jahre 15 Euro Jugendliche bis 18 Jahre |
Nordrhein-Westfalen | 50 Euro |
Niedersachsen | 70 Euro |
Rheinland-Pfalz | 29 Euro |
Saarland | 100 Euro Erwachsene 50 Euro Jugendliche |
Sachsen | 30 Euro |
Sachsen-Anhalt | 60 Euro Erwachsene ab 18 Jahre 30 Euro Jugendliche bis 18 Jahre |
Schleswig-Holstein | 25 Euro Erwachsene über 18 Jahre 15 Euro Jugendliche bis 18 Jahre |
Thüringen | 15 Euro - 60 Euro (abhängig vom Prüfungslokal) |
➌ Gebühren für die Ausstellung des Fischereischeins (8 - 220 Euro*)
Achtung: Zum Angeln ist immer am jeweiligen Gewässer neben dem gültigen Fischereischein auch noch ein Erlaubnisschein (Angelkarte) zu erwerben, den es in der Regel beim Fischereiberechtigten (z.B. Vereinen), in Angelläden oder bei Behörden gibt!
Bitte beachte auch, dass in manchen Bundesländern separat noch eine Fischereiabgabe zu entrichten ist, sofern diese nicht bereits in den Gebühren für die Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins enthalten ist.
Ansonsten fallen für die finale Ausstellung des Fischereischeins folgende Gebühren in den einzelnen Bundesländer an.
*abhängig von der Gültigkeitsdaue
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Baden-Württemberg folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Jugendfischereischein 5,00 EUR
- Neuausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit bei Bezahlung der Fischereiabgabe für
- 1 Jahr 33,00 EUR
- 5 Jahre 65,00 EU
- 10 Jahre 105,00 EUR
- Einziehung der Fischereiabgabe bei einem Fischereischein auf Lebenszeit - entspricht einer Verlängerung - für
- 1 Jahr 16,00 EUR
- 5 Jahre 48,00 EUR
- 10 Jahre 88,00 EUR
- Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 Euro
- Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 Euro
- Jugendfischereischein: 5,00 Euro
Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.
Bei einmaliger Zahlung haben Sie in Bayern höchstens 300,00 Euro zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind:
- 14 - 22 Jahre: 300 Euro
- 23 - 27 Jahre: 288 Euro
- 28 - 32 Jahre: 256 Euro
- 33 - 37 Jahre: 224 Euro
- 38 - 42 Jahre: 192 Euro
- 43 - 47 Jahre: 160 Euro
- 48 - 52 Jahre: 128 Euro
- 53 - 57 Jahre: 96 Euro
- 58 - 62 Jahre: 64 Euro
- 63 - 67 Jahre: 32 Euro
Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro, höchstens jedoch 2,50 Euro pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.
Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50 % des regulären Betrags.
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Berlin folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Fischereischein A für 5 Jahre 27,00 Euro
- Fischereischein A für 1 Jahr 18,00 Euro
- Fischereischein B für 5 Jahre 27,00 Euro
- Fischereischein J für 1 Jahr 10,00 Euro
- Verlängerung Fischereischein A für 5 Jahre 13,50 Euro
- Verlängerung Fischereischein A für 1 Jahr 9,00 Euro
- Verlängerung Fischereischein B für 5 Jahre 13,50 Euro
- Verlängerung Fischereischein J für 1 Jahr 5,00 Euro
- Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein A 21,00 Euro
- Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein B 135,00 Euro
- Fischereiabgabe jährlich für den Fischereischein J 4,00 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Brandenburg folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Fischereischein 25,00 Euro
- Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke:
- für ein Kalenderjahr (8 - 18 Jahre alt) 2,50 Euro
- für ein Kalenderjahr 12,00 Euro
- für fünf Kalenderjahre 40,00 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Bremen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- 64,00 EUR Erstausstellung Fischereischein
- 20,00 EUR Ersatz-Fischereischein (Zweitausfertigung)
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Hamburg folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Erstausstellung 15,00 Euro
- Neuausstellung 10,00 Euro
- Ersatzschein 15,00 Euro
- Jahresabgabe 5,00 Euro
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Hessen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Jahres-Fischereischein: 17,50 Euro
- 5-Jahres-Fischereischein: 45,00 Euro
- 10-Jahres-Fischereischein: 86,00 Euro
- Jahres-Jugend-Fischereischein: 7,50 Euro
- 5-Jahres-Jugend-Fischereischein: 23,00 Euro
- Jahres-Sonder-Fischereischein: 17,50 Euro
- 5-Jahres-Sonder-Fischereischein: 45,00 Euro
- 10-Jahres-Sonder-Fischereischein: 86,00 Euro
- Ersatzausstellung: 6,50 Euro
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Mecklenburg-Vorpommern folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit 8 Euro (10 Euro*)
- Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit als Ersatzdokument oder im Rahmen des Umtausches des Fischereischeins eines anderen Bundeslandes 8 Euro (10 Euro*)
- Erteilung der Fischereiabgabemarke 10 Euro Erteilung eines Touristenfischereischeins (incl. Broschüre und Fischereiabgabemarke) 24 Euro
- Erteilung einer Verlängerungsbescheinigung zum Touristenfischereischein 13 Euro
* Erhöht sich der Aufwand aufgrund besonderer Umstände [z.B. fehlende Unterlagen müssen von der Behörde beschafft werden] über das gewöhnliche Maß hinaus, kann auf die Gebühr ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Erteilungsgebühr erhoben werden.
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Nordrhein-Westfalen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Erteilung eines Jahresfischereischeins: 8,00 Euro
- Erteilung eines Fünfjahresfischereischeins: 24,00 Euro
- Erteilung eines Jugendfischereischeins: 4,00 Euro
- Erteilung eines Sonderfischereischeins: 8,00 Euro
- Erteilung eines Sonderfischereischeins für fünf Jahre: 24,00 Euro
- Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5,00 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Niedersachsen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Ausstellung Fischereischein 35,00 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Rheinland-Pfalz folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Jahresfischereischein: 9,00 Euro
- Fünfjahresfischereischein: 35,00 Euro
- Jugendfischereischein: 5,60 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden im Saarland folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Jahresfischereischein: 13,00 Euro (Fischereiabgabe enthalten)
- Fünfjahresfischereischein: 56,00 Euro (Fischereiabgabe enthalten)
- Jugendfischereischein: 5,10 Euro (Fischereiabgabe enthalten)
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Sachsen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Fischereischein auf Lebenszeit: 42,00 Euro
- Jugendfischereischein: 7,00 Euro
- Sonderfischereischein: 7,00 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Sachsen-Anhalt folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 oder 2 Jahre pro Jahr 7,70 Euro
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 3 oder 4 Jahre pro Jahr 6,70 Euro
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre 30,00 Euro
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit 150 Euro
- Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr 2,60 Euro
- Sonderfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Geltungsjahr 2,60 Euro
- Sonderfischereischeine auf Lebenszeit 65 Euro
- Jugendfischereischeine pro Jahr 2,60 Euro
Zusätzlich zur Gebühr ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
- 1 - 5 Jahre 6 Euro pro Geltungsjahr
- Jugendfischereischeine & Sonderfischereischeine 1 Euro pro Geltungsjahr
- Fischereischeine auf Lebenszeit 125 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Schleswig-Holstein folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Fischereischeinausstellung: 10,00 Euro
- Ersatzfischereischein: 10,00 Euro
- Urlauberfischereischein: 10,00 Euro
zusätzlich erforderlich: - Fischereiabgabe pro Kalenderjahr: 10,00 Euro
Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Thüringen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- Jugendfischereischein 10,00 Euro
- Jahresfischereischein 17,50 Euro
- Fünfjahresfischereischein 37,00 Euro
- Zehnjahresfischereischein 58,00 Euro
- Vierteljahresfischereischein 19,00 Euro
- Fischereischein auf Lebenszeit 220,00 Euro
Zusätzliche Kosten beim Angeln
Beim Angeln können neben den Kosten für den Fischereischein noch weitere Kosten anfallen. Dazu zählen unter anderem:
- Erlaubnisscheine für Gewässer: Die Kosten für Erlaubnisscheine variieren je nach Gewässer und Zeitraum, für den du angeln möchtest. Sie liegen meist zwischen 5 und 50 Euro.
- Angelzubehör und Ausrüstung: Für Angelruten, Rollen, Schnüre, Köder und weiteres Zubehör können Kosten zwischen 50 und mehreren hundert Euro anfallen, abhängig von der Qualität und dem Umfang deiner Ausrüstung.
Gesamtkosten aller Bundesländer in der Übersicht
Bundesland | Kurs | Prüfung* | Fischereischein** | Fischereiabgabe |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Onlinekurs Baden-Württemberg 179 € zzgl. Gebühr 8-stündiger Praxistag 150 € oder Klassischer Präsenz-Lehrgang ca. 220 € (min. 30 Stunden) | 35 € | 65 € (auf Lebenszeit inkl. Fischereiabgabe für 5 Jahre) | Für fünf Jahre bereits in der Gebühr für den Fischereischein enthalten |
Bayern | Klassischer Präsenz-Lehrgang ca. 220 € (min. 30 Stunden) +ca. 50 € für Lehrmaterial ggfs. dazu: | 50 € | 35 € (auf Lebenszeit) | 40 € (f. 5 Jahre) |
Berlin | Pflichtpräsenzkurs ca. 90 € oder | 43 € | 27 € (f. 5 Jahre) | 21 € / Jahr |
Brandenburg | oder Präsenzkurs ca. 75 € zzgl. Lehrmaterial | 25 € | 25 € (auf Lebenszeit) | 12 € / 1 Jahr |
Bremen | Pflichtpräsenzkurs 30 Stunden 100 € inkl. Prüfungsgebühr (Für Nicht-Vereinsmitglieder) oder | im Kurspreis enthalten | 64 € (auf Lebenszeit) | ./. |
Hamburg | Pflichtpräsenzkurs 30 Stunden 75 € inkl. Prüfungsgebühr Aktuell kein Onlinekurs verfügbar. Wir arbeiten an einer Lösung. ACHTUNG: Zeugnisse anderer Bundesländer werden in Hamburg durch das neue Fischereigesetz seit 1.1.2020 nicht mehr anerkannt | im Kurspreis enthalten | 15 € | 5 € / Jahr |
Hessen | (Onlinekurs + 8 h verpflichtender Praxistag 60 €) oder Präsenzkurs 149,95 € zzgl. Lehrbuch 15 € | 40 € | 10 € (1 Jahr) 18 € (5 Jahre) 35 € (10 Jahre) | 7,50 € (1 Jahr) 27 € (5 Jahre) 50 € (10 Jahre) |
Mecklenburg- Vorpommern | oder Präsenzkurs: 90 - 120 € | 25 € | 8 € (auf Lebenszeit) | 10 € / Jahr |
Nordrhein-Westfalen | oder Präsenzkurs 60 - 120 € | 50 € | 48 € (f. 5 Jahre) | ./. |
Niedersachsen | oder Präsenzkurs: 30 - 80 € | 70 € | 45 € (auf Lebenszeit ) | ./. |
Rheinland-Pfalz | Onlinekurs Rheinland-Pfalz 169 € (Onlinekurs + verpflichtender 6-std. Praxistag 95 €) oder Präsenzkurs: rund 150 € | 29 € | 35 € (f. 5 Jahre) | ./. |
Saarland | oder Präsenzkurs: rund 100 € Bei beiden Kursarten: Gewässerkarte fürs Praktikum 27 € | 100 € | 56 € (f. 5 Jahre) | ./. |
Sachsen | Pflichtpräsenzkurs (30 Stunden): ca. 80 - 100 € oder: | 30 € | 42 € (auf Lebenszeit) | ./. |
Sachsen-Anhalt | oder Präsenzkurs ca. 80 - 100 € | 60* € / 30 € für Jugendliche | Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre 30 € | 6 € / Jahr |
Schleswig-Holstein | oder Präsenzkurs ca. 85 € | 25 € | 10 € (auf Lebenszeit) | 10 € / Jahr |
Thüringen | oder Präsenzkurs ca. 70 - 100 € (z.T. zzgl. Lehrmaterial) | 15 - 60 € | 37 € (f. 5 Jahre) | ./. |
* Preis für Erwachsene (ggfs. abweichende Gebühr für Minderjährige) |