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Angelschein machen in Brandenburg

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Fragen & Antworten

FAQ: Angelschein Brandenburg

Die Fischerprüfung in Brandenburg besteht insgesamt aus einer theoretischen Prüfung zu folgenden Themen:

  • Fischkunde und -hege
  • Pflege der Fischgewässer
  • Fanggeräte und deren Gebrauch
  • Behandlung der gefangenen Fische
  • Einschlägige Rechtsvorschriften

Insgesamt gibt es 600 Fragen aus denen für die Prüfung von jedem Themengebiet 12 Fragen in der Prüfung vorkommen. Für die Beantwortung dieser 60 Fragen stehen zwei Stunden Zeit zur Verfügung. Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen, von denen jeweils nur eine richtig ist. 

Bestanden ist die Prüfung, wenn 45 Fragen korrekt beantwortet wurden, wovon aus jedem Gebiet mindestens 6 Richtige sein müssen.

Du musst mindestens 14 Jahre alt sein, um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können.

Du darfst in den letzten 5 Jahren nicht in den folgenden Bereich straffällig geworden sein, sonst wird dir die Zulassung zur Fischerprüfung verwehrt:

  • Fischwilderei oder Diebstahl von Fischen und Fischereigeräten
  • Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder Fischzucht dienen oder von Wasserbauten
  • Fälschung eines Fischereischeines oder sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung
  • Für eine Straftat infolge Verstoßes gegen tierseuchen-, tierschutz-, naturschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften mit rechtskräftiger Verurteilung.

In Brandenburg werden die Fischerprüfungen von behördlich anerkannten Prüfungsbeauftragten durchgeführt. Termine können häufig über die heimische Behörde (Rathaus) erfragt werden. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss folgende Angaben enthalten.

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift des Wohnsitzes (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Stadt oder Landkreis, Telefonnummer)
  • die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 20 Abs. 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vorliegen
  • die Unterschrift des Antragstellers

 Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind außerdem beizufügen: 

  • der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr an die zuständige Stelle
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters

Teilnehmern des Onlinekurses stehen sechs Prüfungsstandorte verteilt auf ganz Brandenburg mit regelmäßigen, teils monatlichen Terminen zur Verfügung. Die Anmeldung kann hier über ein Online-Formular erfolgen.

Die Prüfungsgebühr beträgt in Brandenburg 25,00 Euro und ist in aller Regel vor dem Prüfungstermin zu zahlen.

Die Prüfung kann nur auf Deutsch abgelegt werden. 

Mit dem Onlinekurs konnten aber schon viele Menschen die Fischerprüfung trotz sprachlicher Barrieren ablegen, da die Vorbereitung mit den Videos sehr gut verständlich ist und die Fragen im eigenen Lerntempo intensiv gelernt werden können.

Nach bestandener Fischerprüfung erhältst du dein Prüfungszeugnis und kannst dir damit bei deiner zuständigen Gemeinde den Fischereischein ausstellen lassen. Für die Ausstellung wird ein Passbild benötigt.

Außerdem ist die Fischereiabgabe zu entrichten. Als Nachweis erhältst du eine Marke, die auf eine spezielle Karte geklebt werden kann.

Du benötigst zum Angeln auf Friedfische in Brandenburg folgende Dokumente:

  • Einen Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe (olivfarbene Karte / Klebemarken)
  • Einen Erlaubnisschein (auch Gewässerkarteoder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer (zu bekommen bei Angelvereinen, in Angelläden oder im Rathaus)

Zum Angeln auf Raubfische brauchst in Brandenburg folgende:

  • Den Fischereischein 
  • Einen Erlaubnisschein
  • Einen Nachweis über die Zahlung der Fischereiabgabe

Auch wenn Friedfischangeln ohne Fischereischein möglich ist - bei Verstößen kann es richtig teuer werden. Darum ist es wichtig, sich vorab gut zu informieren und vor allem den Erlaubnisschein und die Karte über die Fischereiabgabe immer mit dabei zu haben.

Tatbestand

Strafe

Unrechtmäßig Angelkarten ausgegeben

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Die Fischerei ausübt, ohne auf Verlangen den Fischereischein oder die Angelkarte oder das Mitgliedsdokument oder den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe zur Einsichtnahme auszuhändigen

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Fischfang mit verbotenen Fangmethoden

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Entgegen Einschränkungen oder einem Verbot Uferflächen betritt

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Einem Fischgewässer Wasser entzieht

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Fischfang in Fischwegen oder auf gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb der Fischwege geangelt

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.

Ja, der Fischereischein aus Brandenburg wird in ganz Deutschland anerkannt und in Kombination mit den einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen kannst du damit in ganz Deutschland deinem Hobby nachgehen.

Die Friedfisch-Angelei können Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren betreiben, wenn sie eine Nachweiskarte mit Fischereiabgabe-Marke vorlegen können. Diese ist erhältlich bei den unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung), den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes und in weiteren autorisierten Ausgabestellen (das können Angelsportläden, Fischer oder Zeltplatzverwaltungen sein)

Aufstellung Kosten für den Fischereischein / Angelschein in Brandenburg:

Vorbereitungs-Lehrgang 

Onlinekurs

rund 70 €

139,95 €

Ggfs. Material zum Präsenzlehrgang

30 €

Amtliche Prüfungsgebühr (an die Prüfungsbehörde zu zahlen)

25 €

Ausstellung Fischereischein

25 €

Fischereiabgabe

für 1 Kalenderjahr (8 - 18 Jahre alt) 2,50 Euro
für 1 Kalenderjahr 12,00 Euro
für 5 Kalenderjahre 40,00 Euro

Ja - die Fischerprüfungszeugnisse anderer Bundesländer werden in Brandenburg als gleichwertig anerkannt. Bei Zuzug nach Brandenburg werden vorhandene Fischereischeine anderer Bundesländer problemlos umgeschrieben.

Eine Zusammenstellung aller wichtigen Fischereigesetze und Verordnungen findest du unter dem folgenden Link:

Fischereirecht Brandenburg

In Brandenburg werden ausländische Fischereischeine oder -prüfungen anerkannt. Auch die Zugehörigkeit zu einer ausländischen Angler- oder Fischervereinigung kann unter Umständen anerkannt werden. Darüber hinaus können ausländische Staatsangehörige in Brandenburg unabhängig von ihrem Wohnsitz die Fischerprüfung ablegen und dann ihren Fischereischein beantragen.

Mit dem Onlinekurs kannst du dir aussuchen, wann und wo du lernen möchtest. Übrigens auch, wenn du unterwegs bist.  Mit der Fishing-King-App kannst du auf deinen Mobilgeräten alle Fragen und Probeprüfungen sogar offline vertiefen. Den Wissensstoff vermitteln dir anschaulich die 70 HD-Videos. so dass du bedarfsgerecht die Inhalte erarbeiten kannst. Hier entgeht dir kein Detail. Außerdem  zeigen viele Aufnahmen in Aktion direkt am Gewässer, was du beachten musst.

Deine Vorteile bei der Online-Fischerprüfungsvorbereitung 

  • Lerne unabhängig von Ort und Zeit in der Onlineakademie
  • Bei Fragen steht dir der Support zur Seite
  • Behalte immer den Überblick über deinen Lernfortschritt
  • Tausche dich mit anderen Fishing-Kings im Mitgliederbereich aus
  • Kein Risiko dank doppelter Geld-zurück-Garantie

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