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Angelschein machen in NRW

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Fragen & Antworten

FAQ: Angelschein NRW

Um in Deutschland angeln zu dürfen, benötigst Du den offiziellen Angelschein (Fischereischein). Um ihn zu bekommen, musst Du Dein Wissen rund um Fische, Gewässer und Gesetze in einer Prüfung unter Beweis stellen - in NRW gilt dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. In anderen Bundesländern besteht die Prüfung meist nur aus einem theoretischen Teil, auf die Prüfung in NRW gehen wir aber im weiteren Verlauf dieses Artikels noch genauer ein. Sorgen, dass die Prüfung wegen des Praxisteils besonders schwer ist, musst du dir keine machen. Nach bestandener Prüfung kannst du dir mit dem Prüfungszeugnis bei deiner Gemeinde den Angelschein ausstellen lassen und zum Angeln gehen.

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Landkreise (jeweils die dortige "untere Fischereibehörde") für die Durchführung der Fischerprüfung zuständig. Deine Prüfung musst Du in der Regel immer in der Stadt bzw. beim Landkreis ablegen, in der/dem Du gemeldet bist. 

In begründeten Fällen kannst Du jedoch eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an einer Prüfung in einer anderen Stadt innerhalb von NRW erhalten. Diese musst Du bei der unteren Fischereibehörde Deines Wohnorts beantragen. Sie kann aber nur für einen Ersatzort ausgestellt werden. Ein Anrecht, dass Du dort zur Prüfung zugelassen wirst, ist mit der Ausnahmegenehmigung allerdings nicht automatisch verbunden. Mehr zur Ausnahmegenehmigung unter dem Punkt 3 in diesem Beitrag. In unserem Onlinekurs zum Angelschein in NRW erklären wir dir das Thema Ausnahmegenehmigung ebenfalls nochmal ganz genau.

Grundsätzlich gilt: Für die Anmeldung und alle Fragen zur Prüfung sind in NRW die unteren Fischereibehörden (Stadt-/Kreisverwaltungen) zuständig.

In NRW ist die Art, wie Du Dich auf die Fischerprüfung vorbereitest, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du für die Prüfung nicht an mehreren Abenden "die Schulbank drücken" willst, kannst Du z.B. problemlos unseren Onlinekurs für Deine Vorbereitung nutzen.

1. Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in NRW ab?

Die Fischerprüfung in NRW besteht aus 3 Teilen:

  1. Theorie-Prüfung (60 der 360 möglichen Fragen)
  2. Erkennen und Benennen von 6 der 49 Fische/Krebse/Neunaugen  
  3. Waidgerechter Zusammenbau von 1 der 10 unterschiedlichen Angelruten/Angeltechniken

Insgesamt gibt es bei der theoretischen Prüfung 360 Fragen aus den nachfolgenden sechs Themengebieten.:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz
  • Gerätekunde
  • ​Gesetzeskunde

Bei der Fischerprüfung werden von den ca. 360 Fragen zufällig jeweils 10 Fragen aus den Prüfungsgebieten gezogen - also insgesamt 60 Fragen. Du hast dafür 60 Minuten Zeit. Dabei müssen mindestens 45 richtig beantwortet sein und mindestens sechs Fragen aus jedem Gebiet.

Von den 49 Fischbildern bekommst Du in der Prüfung 6 Bilder vorgelegt. Mindestens 4 Bilder müssen richtig erkannt sein. Es werden hier keine Lösungsvorschläge gegeben - die Fische etc. müssen also frei benannt werden. Das ist aber halb so wild mit der richtigen Vorbereitung.

Im Bereich der praktischen Prüfung zum Gerätebau ziehst Du eine Aufgabe, bei der Du 1 der 10 möglichen Montagen aufbauen können musst (einschließlich des notwendigen Zubehörs zum Versorgen des Fanges). Je nach Prüfungskommission wird dabei verlangt, die Rute komplett und einschließlich der erforderlichen Knoten zu montieren oder lediglich die benötigten Teile in der korrekten Reihenfolge auszuwählen und hintereinander zu legen. Selbst wenn du die Rute zusammenbauen musst, musst du dir keine Sorgen machen. Mit unserem Onlinekurs bist du bestens vorbereitet, lernst alle offiziellen Prüfungsinhalte und es kann nichts mehr schief gehen.

Wichtig: Wir haben für alle 3 Bereiche die offiziellen Prüfungsinhalte - das gilt für die Theoriefragen, die Fischbilder und auch den Rutenbau. Alle Inhalte sind 1:1 abgestimmt und entsprechend dem geforderten Prüfungsinhalt für NRW.

Solltest Du einen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, kann dieser Teil in aller Regel zu einem späteren Zeitpunkt nachgeprüft werden. Die anderen Prüfungsteile musst du nicht wiederholen. In der Regel bestehen aber alle Teilnehmer die Prüfung.

2. Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung? 

Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können (ab 14 Jahren darf dann jedoch erst der Fischereischein ausgestellt werden). Die Anmeldefrist liegt bei 4 Wochen und du musst zuvor in der Regel die Prüfungsgebühr überwiesen haben. Zur Prüfung nimmst du einen Ausweis und Kugelschreiber mit. Die Anmeldung zur Prüfung erklären wir dir ganz einfach und Schritt für Schritt in unserem Onlinekurs.

Bei Fragen rund um die Fischerprüfung kannst du dich auch immer direkt an die zuständige Behörde deiner Stadt- bzw. Kreisverwaltung wenden.

3. Wann und wo kann ich die Fischerprüfung in NRW ablegen? 

Die Prüfungstermine legt die jeweils zuständige untere Fischereibehörde der Stadt oder des Kreises fest, in der/dem Du gemeldet bist. In der Regel gibt es Prüfungstermine im Frühjahr und Herbst an einem oder mehreren Tagen. Mancherorts wird jährlich nur einmal die Fischerprüfung durchgeführt; manchmal gibt es mehr als zwei Termine.

Die Terminankündigungen werden sehr unterschiedlich gehandhabt: Während manche Verwaltungen die Fischerprüfungstermine über die lokale Presse bekannt geben, sind sie anderswo nur in den Amtsblättern abgedruckt. Häufig kannst Du die Termine finden, indem Du bei Google suchst: Gib dazu am besten den Begriff "Fischerprüfung" und dazu den Ort, in dem Du wohnst ein (z.B. "Fischerprüfung Köln"). Du kannst Dich auch telefonisch bei Deinem Rathaus mit der Unteren Fischereibehörde verbinden lassen und dort nach dem nächsten Termin fragen. Im Onlinekurs von uns findest du die Links zu allen unteren Fischereibehörden in NRW.

Beachte unbedingt, dass es für die Prüfungsanmeldung eine Anmeldefrist von vier Wochen gibt - danach wird die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt!

Thema Ausnahmegenehmigung: Mithilfe einer solchen Genehmigung, die 15 € kostet und bei der Fischereibehörde deines Wohnorts beantragt werden kann, hast Du die Möglichkeit, auch bei den Prüfungsterminen anderer Städte oder Kreise innerhalb von NRW die notwendige Fischerprüfung abzulegen. Wie das genau funktioniert, erfährst Du in unserem Onlinekurs. Du kannst auch direkt Kontakt zu deiner Stadt- bzw. Kreisverwaltung aufnehmen, die dafür zuständig ist.

Grundsätzlich gilt: Für die Anmeldung und alle Fragen zur Prüfung wendest du dich in NRW am besten direkt an die untere Fischereibehörde.

4. Wie hoch ist die Prüfungsgebühr in NRW?  

Die Prüfungsgebühr beträgt in NRW in aller Regel 50 € und ist noch vor dem Prüfungstermin an die Fischereibehörde zu überweisen. Nach der Anmeldung bei der für Dich zuständigen Behörde wirst Du über den Ablauf der Prüfung informiert und erfährst, wo und wie die Prüfungsgebühr zu entrichten ist. 

Bei manchen Behörden wird eine persönliche Anmeldung verlangt. Informationen findest Du meistens auf der Internetseite Deiner Heimatstadt, wenn Du z.B. in das dortige Suchfeld "Fischerprüfung" eingibst oder auf Google nach "Fischerprüfung" und dem Namen deiner Stadt (oder des Kreises) suchst.

5. Gibt es die Prüfungsfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen - wie z.B. in Russisch etc.? 

Die Prüfung kann nur auf Deutsch abgelegt werden. Wenn Du nicht Deutsch als Muttersprache sprichst, kannst Du bei der Unteren Fischereibehörde Deiner Stadt (bzw. Kreisverwaltung) anfragen, ob es dort individuelle Lösungen für Nicht-Muttersprachler gibt (Dolmetscher o.ä.).

Mit dem Onlinekurs konnten aber schon viele Menschen die Fischerprüfung trotz sprachlicher Barrieren ablegen, da die Vorbereitung mit den Videos sehr gut verständlich ist und die Fragen im eigenen Lerntempo intensiv gelernt werden können.

6. Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?  

Nach bestandener Fischerprüfung erhältst Du Dein Prüfungszeugnis und kannst Dir damit bei Deiner zuständigen Gemeinde den Fischereischein ausstellen lassen. Für die Ausstellung wird ein Passbild benötigt.

7. Was brauche ich, um legal in NRW angeln zu dürfen? 

Du brauchst zum Angeln in Nordrhein-Westfalen folgende Dokumente:

  • Deinen gültigen Fischereischein
  • Einen Erlaubnisschein (auch Gewässerkarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer (zu bekommen bei Angelvereinen, in Angelläden, im Rathaus, Tankstellen, online, etc.)

8. Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarzangeln)?  

Tatbestand

Strafe

Angeln ohne Angelschein

Strafverfahren; u.U. Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe

Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Mitgeführte Fanggeräte, gefangene Fische oder Fischbehälter nicht zur Prüfung aushändigen

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fischfang mit künstlichem Licht, verbotenen Mitteln oder verletzenden Geräten ausgeübt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fische während der Schonzeiten oder vor Erreichung der Schonmaße fangen

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fische gefangen, für die ein Fangverbot gilt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Elektrofischerei ausgeübt ohne Genehmigung

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fischfang in Fischwegen oder auf gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb der Fischwege geangelt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.

9. Darf man mit dem Fischereischein aus NRW in ganz Deutschland angeln?  

Ja, der Fischereischein aus NRW wird in ganz Deutschland anerkannt und in Kombination mit den einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen kannst Du damit in ganz Deutschland Deinem Hobby nachgehen.

Wenn Du aus NRW in ein anderes Bundesland umziehst, dann wird Dein Fischereischein in aller Regel nach Ablauf seiner Gültigkeit auf Deinen neuen Wohnsitz umgeschrieben. Erkundige Dich am besten beim Ummelden bei der Gemeinde direkt nach dem besten Vorgehen.

Wenn Du Deine Fischerprüfung in NRW abgelegt hast, aber Deinen Wohnsitz in einem anderen Bundesland hast, dann erkundige Dich vorher genau bei Deiner Fischereibehörde nach der Anerkennung. Nicht jedes Bundesland erkennt die Fischerprüfungszeugnisse/Fischereischeine anderer Bundesländer an, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht dort gemeldet war (Wohnsitzprinzip).

10. Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein) beachten, die in NRW angeln wollen?    

Kinder im Alter zwischen 10 und 16 Jahren dürfen mit einem Jugendfischereischein, den sie bei der Gemeinde beantragen können, in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers angeln. Der Jugendfischereischein verliert mit dem 16. Geburtstag seine Gültigkeit. Um einen Jugendfischereischein erstmals zu erhalten, wird eine Einverständniserklärung vom Erziehungsberechtigten sowie ein Passbild benötigt.

Eine Prüfung ist für den Jugendfischereischein in NRW nicht erforderlich.

11. Was kostet mich der Fischereischein in NRW? 

Aufstellung der Kosten für den Fischereischein / Angelschein in NRW:

Kursmöglichkeiten und Kosten
​1. Vorbereitungs-Praxiskurs:

ca. 100 bis 150 €
2. Onlinekurs:

​149,95 €
​3. Kombikurs (Onlinekurs & Praxisseminar):

​195€
Kursbegleitendes Unterrichtsmaterial*
rund 20 Euro
* ggfs. für Bücher etc.

Amtliche Prüfungsgebühr
​​50 Euro
​​Die Prüfungsgebühr ist an die Prüfungsbehörde zu entrichten.​​​

ggfs. Antrag auf Ausnahmegenehmigung
​15 Euro
Ausstellung Fischereischein
​Fischereischein:

1 Jahr: 16 Euro
5 Jahre: 48 Euro
Jugendfischereischein:

8 Euro
Wiederholungsgebühr
​Wiederholungsgebühr der praktischen Prüfung, wenn diese im ersten Versuch nicht bestanden wurde:

30 Euro

12. Kann ich meine Fischerprüfung auch in einem anderen Bundesland ablegen?  

Nein - wenn Du in Nordrhein-Westfalen gemeldet bist, musst Du dort die Fischerprüfung ablegen! NRW erkennt Prüfungszeugnisse und Fischereischeine anderer Bundesländer nur an, wenn Du zum Zeitpunkt der Prüfung Deinen ersten Wohnsitz nicht in NRW hattest.

Alle geltenden Rechtsvorschriften für Nordrhein-Westfalen findest Du zum Nachlesen unter folgenden Links:

Fischereigesetz NRW Nordrhein-Westfalen  und  Landesfischereiverordnung NRW

13. Gibt es Ausnahmen zur Fischereischeinpflicht?  

​Wer sein 18. Lebensjahr vollendet hat, sich nur kurzfristig in Deutschland aufhält (maximal 3 Monate) und keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält, darf einen Fischereischein auch ohne Fischerprüfung beantragen. Diese Regelung betrifft ausländische Touristen. Es muss jedoch ein Nachweis über die nötige Sachkunde beigebracht werden. ​​​

Bequem am Laptop für die Fischerprüfung lernen mit dem Onlinekurs von Fishing-King

14. Wie kann ich mit Fishing-King meinen Angelschein machen?  

Mit dem Onlinekurs lernst Du immer dann, wenn Du Zeit hast. Egal wo Du gerade bist. Mit der zusätzlichen App kannst Du auf Deinen Mobilgeräten alle Fragen und Probeprüfungen auch offline wiederholen. Und in den Videos erhältst Du anschaulich den Wissensstoff noch einmal vermittelt, so dass Du bedarfsgerecht die Inhalte erarbeiten kannst. Hier sitzt Du gewissermaßen immer in der ersten Reihe.

Deine Vorteile mit Fishing-King bei der Vorbereitung auf die Prüfung in NRW:

  • Zeit- und ortsunabhängiges Lernen des Stoffs im Onlinekurs
  • Persönlicher Support für Deine Fragen
  • Alle offiziellen Prüfungsinhalte
  • Jederzeit Überblick über Deinen Lernfortschritt
  • Austausch über Mitgliederbereich
  • doppelte Geld-zurück-Garantie
  • und vieles mehr


Mehr Infos & Anmeldung:
Angelschein in NRW machen

 

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