Angelschein machen in Hessen
FAQ: Angelschein Hessen
Das Wichtigste vorab:
Wer in Deutschland angeln will, braucht einen Fischereischein als Nachweis über die Sachkunde rund um Fische, Gewässer und Fanggeräte. Dieses Wissen wird in der Fischerprüfung unter Beweis gestellt. Nur mit dem Fischerprüfungszeugnis kann der Fischereischein (auch Angelschein genannt) von der zuständigen Behörde ausgestellt werden.
Für die Zulassung zur Fischerprüfung gibt es in Hessen zwei Möglichkeiten: Entweder einen mindestens 40 Stunden umfassender Vorbereitungskurs vor Ort oder der Kombikurs (Onlinekurs in Kombination mit einem einzigen Praxistag vor Ort), der seit dem 1.10.2019 offiziell anerkannt ist. Hier kannst du im Onlinekurs in deinem eigenen Tempo lernen - wann, wo und wie viel du möchtest. Ergänzt wird der Onlinekurs durch einen 8-stündigen Praxistag, der im Kombikurspaket enthalten ist. Nun findest du alle weiteren Informationen rund um den Angelschein in Hessen.
Die häufigsten Fragen zum Angelschein in Hessen:
1. Wie bekomme ich schnell und trotzdem gut ausgebildet den Angelschein in Hessen? Was muss ich zu Praxistag und Prüfung wissen?
Der Verband Hessischer Fischer e.V. und Fishing-King sind seit dem 1.10.2019 Partner. Unser Kursangebot ist eine vom Fischereiverband anerkannte Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Hessen und somit dein flexibler Weg zum Angelschein. Zusätzlich zu unserem Onlinekurs besuchst du einen einzigen Praxistag vor Ort, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Damit musst du keinen 40-stündigen Kurs vor Ort besuchen und kannst dich flexibel vorbereiten.
Nach Abschluss von Onlinekurs und Praxistag kannst du die Prüfung dann ablegen. Du erhältst jeweils eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an Onlinekurs und Praxistag, die bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen sind. Mit dem bestandenen Prüfungszeugnis kannst du dir nach der Prüfung im Rathaus deinen Angelschein ausstellen lassen, dafür benötigst du zusätzlich ein Passbild von dir.
2. Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Hessen ab?
Die Fischerprüfung in Hessen besteht aus einem Fragenkatalog von insgesamt rund 650 Fragen. Bei der Prüfung erhältst du einen Fragebogen mit 60 Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Verfahren zum Ankreuzen. Es ist von drei Antwortmöglichkeiten jeweils nur eine richtig. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
Die Fragen der hessischen Fischerprüfung gliedern sich in 5 Themengebiete, von denen in der Prüfung jeweils 12 Fragen ausgewählt sind:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Fischereirecht
Wenn du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet hast und in jedem Themengebiet mindestens neun richtige Antworten erzielst, gilt die Prüfung als bestanden.
Wichtig: In Hessen sind die sogenannten "unteren Fischereibehörden" für die Fischerprüfung zuständig. Es handelt sich dabei ganz einfach um die Stadt- bzw. Kreisverwaltung deines Wohnorts. Bei allen Fragen rund um die Anmeldung, Termine, etc. bzgl. der Prüfung sind die unteren Fischereibehörden also nach dem Vorbereitungskurs dein Ansprechpartner. Auch der Verband Hessischer Fischer hilft dir hier gerne weiter.
Weitere Infos zur Prüfung gibt es aber auch noch im weiteren Verlauf dieser Seite.
3. Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung?
Die Fischerprüfung kannst du bereits mit 13 Jahren ablegen, jedoch kannst du den Fischereischein frühestens am 14. Geburtstag ausgestellt bekommen.
Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss bei der Anmeldung zur Fischerprüfung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies ist gegen eine Gebühr bei den Ordnungsbehörden zu beantragen. Es handelt sich dabei um ein polizeiliches Führungszeugnis der "Belegart 0". Auch der "Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung in Hessen" ist vorzulegen. Diesen erhältst du von deiner Behörde.
Bei minderjährigen Antragstellern ist zudem eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs musst du, wie bereits eingangs erwähnt, ebenfalls nachweisen, um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden. Beim Kombikurs klappt dies ganz einfach über das Zertifikat, das im Onlinekurs nach der Absolvierung freigeschalten wird sowie die Bescheinigung über die Teilnahme am eintägigen Praxistag (diese wird dir am Praxistag ausgehändigt).
Die Prüfungsgebühr beträgt 40€. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist ebenfalls beizulegen.
Möchtest du die Fischerprüfung nicht bei der Behörde deines Wohnorts ablegen, sondern an einem anderen Ort in Hessen (z.B. weil der Termin dort viel besser passt), dann benötigst du dafür eine Ausnahmegenehmigung. Kontaktiere dazu die Behörde deines Wohnorts.
4. Wann und wo kann man die Fischerprüfung in Hessen ablegen?
In Hessen werden Prüfungstermine schwerpunktmäßig im Frühjahr und Herbst angeboten. Die Termine müssen in der Regel drei Monate vorab veröffentlicht werden. Zuständig sind jeweils die unteren Fischereibehörden der Städte bzw. Kreise, bei denen der Prüfling mit seinem Wohnsitz gemeldet ist.
Wichtig: Bei allen Fragen rund um die Anmeldung, Termine, etc. bzgl. der Prüfung sind die unteren Fischereibehörden dein Ansprechpartner. Auch der Verband Hessischer Fischer hilft dir hier gerne weiter.
5. Wie hoch ist die Prüfungsgebühr in Hessen?
Die Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung in Hessen beträgt 40 Euro und ist an die unteren Fischereibehörden der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen zu entrichten, die für die Prüfungen in Hessen zuständig sind.
6. Gibt es die Prüfungsfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen - wie z.B. in Russisch etc.?
Nein - die Prüfung wird auf Deutsch abgelegt. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs und letztendlich auch für die Prüfung.
7. Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?
Nach bestandener Fischerprüfung erhältst du dein Prüfungszeugnis und kannst dir damit in deinem Rathaus den Fischereischein ausstellen lassen. Für den Fischereischein wird ein Passbild benötigt.
8. Was brauche ich, um legal in Hessen angeln zu dürfen?
Du brauchst zum Angeln in Hessen folgende Dokumente:
- Deinen gültigen Fischereischein
- Einen Erlaubnisschein (auch Gewässerkarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer, an dem du angeln möchtest (zu bekommen bei Angelvereinen, den Gewässereigentümern, in Angelläden oder z.B. im Rathaus)
9. Welche rechtlichen Konsequenzen haben das Schwarzangeln oder andere Verstöße gegen das hessische Fischereigesetz?
Wer ohne Erlaubnisschein angelt, macht sich der Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch StGB strafbar. Erst recht, wenn er keinen Fischereischein (Angelschein) hat. Empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren sind die Folge. Handelte es sich dann noch bei dem betreffenden Gewässer um einen Privatbesitz, kann die Gefängnisstrafe sogar noch höher ausfallen (Straftatbestand Diebstahl).
Es darauf ankommen zu lassen, empfiehlt sich daher in keinem Fall. Verstöße werden im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. Das kann dazu führen, dass man später die Prüfungszulassung versagt bekommt, wenn man schließlich doch den Fischereischein machen möchte.
Tatbestand | Strafe |
Angeln ohne gültigen Angelschein | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Auf Fischwegen geangelt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Köderfische verwendet, die nicht aus dem gleichen Gewässer stammen | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Fische (oder auch Krebse) geangelt und oder entnommen, deren Fang verboten ist | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Schonzeiten oder Mindestmaße missachtet | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Verbotene Fangmethoden angewendet | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Als Köder verbotenerweise lebende Wirbeltiere verwendet | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.
10. Darf man mit dem Fischereischein aus Hessen in ganz Deutschland angeln?
Ja, der Fischereischein aus Hessen wird in ganz Deutschland anerkannt. In Kombination mit den einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen kannst du damit in ganz Deutschland fischen gehen.
11. Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die in Hessen angeln wollen, beachten?
Kinder zwischen 10 und 16 Jahren dürfen einem volljährigen Fischereischeininhaber mit der Handangel assistieren. Sie können den Jugendfischereischein beantragen. Ab 14 Jahren können sie nach Ablegen der Fischerprüfung auch den offiziellen Fischereischein bekommen.
12. Wie viel kostet der Angelschein in Hessen?
Hier die Aufstellung der Kosten für den Angelschein (amtlich: Fischereischein) in Hessen: Die Kosten für den Angelschein in Hessen setzen sich aus dem Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung, der Prüfungsgebühr und dem Ausstellen des Angelscheins zusammen. Zusätzlich wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Zusammen sind für alles mit ca. 200€ zu rechnen. Der Vorbereitungskurs kostet je nach Wahl ca. 170€, die Prüfungsgebühr liegt bei 40€, das polizeiliche Führungszeugnis kostet 13€ und und die Ausstellung des Angelscheins je nach Dauer ab 17,50€.
Kursmöglichkeiten und Kosten
1. Klassischer Vorbereitungslehrgang:
- 120 Euro zzgl. rund 30 Euro Lehrgangsmaterial
2. Onlinekurs:
- 169 Euro für den Onlinekurs
- 60 Euro zusätzlich für den Praxistag
ggfs. polizeiliches Führungszeugnis
- 13 Euro
Amtliche Prüfungsgebühr
- 40 Euro
Ausstellung Fischereischein & Fischereiabgabe
Zusätzlich zu den Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins kommt die Fischereiabgabe, jeweils in den Klammern, hinzu.
- Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 Euro (7,50 Euro)
- 5-Jahresfischereischein oder 5-Jahres-Sonderfischereischein 18,00 Euro (27,00 Euro)
- 10-Jahresfischereischein oder 10-Jahres-Sonderfischereischein 36,00 Euro (50,00 Euro)
- Jugendfischereischein (1 Jahr) 4,00 Euro (3,50 Euro)
- Jugendfischereischein (5 Jahre) 6,00 Euro (17,00 Euro)
- Ausländerfischereischein 5,00 Euro (7,50 Euro)
13. Kann ich meine Fischerprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, auch wenn ich in Hessen gemeldet bin?
In Hessen gibt es hierzu genaue Regelungen, die die Anerkennung von Fischerprüfungs-Zeugnissen bzw. Fischereischeinen anderer Bundesländer betreffen. Dabei werden zweierlei Maßstäbe zugrunde gelegt:
1. Zum einen gelten folgende Länder als gleichwertig und werden in aller Regel ohne weitere Nachweise anerkannt:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (mit Ausnahme des Thüringer Vierteljahresfischereischeins)
2. Bei den nicht unter 1. aufgeführten Bundesländern muss zur Anerkennung nachgewiesen werden, dass die Fischerprüfungsvorbereitung, bzw. die Bedingungen, nach denen der Fischereischein erworben wurde, in Art und Umfang der hessischen entsprochen hat (z.B. durch den Nachweis eines Vorbereitungskurses, der inhaltlich und im zeitlichen Umfang gleichartig ist). Dies ist erforderlich für die Bundesländer:
Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen
Im Detail bezieht sich folgende > Durchführungsverordnung auf die Anerkennung der Fischereischeine/Fischerprüfungen anderer Bundesländer in Hessen.
Alle übrigen geltenden Rechtsvorschriften für Hessen findest du zum Nachlesen unter folgenden Links:
Fischereigesetz Hessen und Fischereiverordnung Hessen
14. Gibt es Sonderregelungen - z.B. für Touristen?
Für Ausländer aus der Europäischen Union ist es möglich, auch ohne Fischerprüfung den Fischereischein zu erhalten. Sie müssen dann in geeigneter Form nachweisen, dass sie die nötige Sachkunde besitzen. Hier kann der Verband Hessischer Fischer weiterhelfen.
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