Angelschein machen in Niedersachsen
FAQ: Angelschein Niedersachsen
1.) Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Niedersachsen ab?
Die Fischerprüfung in Niedersachsen besteht zum einen aus einer theoretischen Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren (es gibt also immer eine Frage und drei mögliche Antworten, von der nur eine korrekt ist) und einem praktischen Prüfungsteil.
Insgesamt gibt es in Niedersachsen ca. 360 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde (inkl. Fischbilder)
- Gewässerkunde
- Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz
- Fischfang und Gerätekunde
- Fischereirecht
Bei der Fischerprüfung werden von den 360 Fragen per Zufallsprinzip jeweils 10 Fragen aus den sechs Prüfungsgebieten gezogen. Also 60 Fragen welche du dann bei der Fischerprüfung innerhalb von 60 Minuten beantworten musst. Dabei musst du mindestens 45 Fragen richtig beantworten und dabei auch mindestens sechs Fragen aus jedem Gebiet.
Der praktische Prüfungsteil (ca. 10 Min.) setzt sich wie folgt zusammen:
Im Anschluss, oder ggf. vor der Fischbestimmung musst du Mithilfe eines Gummifisches, einmal das waidgerechte töten eines Fisches demonstrieren. Kleine Eselsbrücke: „Keschern, messen, hauen, stechen”. Schau dir hierzu noch mal das Video „Fische waidgerecht töten" an, welches du in unserem Onlinekurs im Modul „Fischfang und Gerätekunde“ findest.
Desweiteren gibt es 54 verschiedene Fischbilder, welche du erkennen und benennen musst. Bei der Prüfung musst du mindestens drei Bilder richtig benennen. Wir verwenden die offiziellen Fischbilder, welche auch in der Prüfung verwendet werden, in unserem Onlinekurs. Diese kannst du dort im Bereich Fischbestimmung mithilfe unseres Fischquiz, unseren ausführlichen Fischkunde-Videos und unseren Eselsbrücken sehr leicht erlernen.
Wichtig: Es gibt in der Prüfung keinen Rutenbau bzw. Gerätemontage und auch kein Zielwerfen, wie es vereinzelt in anderen Bundesländern noch gehandhabt wird. Die Gerätekunde wird jedoch in den Prüfungsfragen im Bereich der Gerätekunde geprüft.
Die Fischerprüfung kann, falls nicht bestanden, jeweils in den Prüfungsteilen Theorie und/oder Praxis wiederholt werden. Du musst dir aber keine Sorgen machen. Auf den ersten Blick sieht das vielleicht komplex und schwierig aus, mit unserem Onlinekurs bist du bestens vorbereitet und kannst entspannt in die Prüfung gehen.
Fragen? Für die Prüfungen nach unserem Onlinekurs ist der Anglerverband Niedersachsen zuständig. Du kannst dich also bei allen Fragen an den Verband wenden.
2.) Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung?
Du musst in Niedersachsen mindestens 12 Jahre alt sein, um an der Fischerprüfung teilzunehmen (ab 14 Jahren darf dann jedoch erst der Fischereischein ausgestellt werden).
Nach der Anmeldung zur Prüfung solltest Du die Prüfungsgebühr in Höhe von 70€ zeitnah an den Anglerverband Niedersachsen entrichten. Alle Details dazu findest du ganz bequem in unserem Onlinekurs.
Wichtig: Zur Prüfung bringst du deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Denke auch an funktionierende Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte!
Das Zertifikat ist ebenfalls mitzubringen! Dieses erhältst du nach Absolvierung unseres Onlinekurses.
Noch Fragen? Für die Prüfungen nach unserem Onlinekurs ist der Anglerverband Niedersachsen zuständig. Du kannst dich also bei allen Fragen an den Verband wenden.
3.) Wann und wo kann man die Fischerprüfung in Niedersachsen ablegen?
- Die Prüfungstermine legen die mit der Abwicklung beauftragten Landesfischereiverbände fest. Diese sind auch für die Durchführung zuständig.
- Der Anglerverband Niedersachsen bietet für Teilnehmer der Onlineakademie monatliche Prüfungstermine an verschiedenen Prüfungsstandorten in ganz Niedersachsen an. Eine Übersicht der Termine findest du z.B. im Onlinekurs des AVN.
- Werden Vorbereitungskurse als Präsenzlehrgänge von Anglervereinen vor Ort angeboten, die den Landesfischereiverbänden wie dem Anglerverband Niedersachsen angeschlossen sind, laufen die Anmeldeverfahren i.d.R. über den jeweiligen Kursleiter.
- Beachte unbedingt, dass es für die Prüfungsanmeldung eine Anmeldefrist von zwei Wochen gibt - danach wird die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt!
Fragen zu Prüfungsterminen? Für die Prüfungen nach unserem Onlinekurs ist der Anglerverband Niedersachsen zuständig. Du kannst dich also bei allen Fragen an den Verband wenden.
4.) Wie hoch ist die Prüfungsgebühr in Niedersachsen?
Die Prüfungsgebühr wird vom durchführenden Fischereiverband festgelegt und eingenommen. Sie beträgt beim Anglerverband Niedersachsen 70 Euro.
5.) Gibt es die Prüfungsfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen wie z.B. in Russisch etc.?
Die Prüfung kann nur auf Deutsch abgelegt werden.
Mit dem Onlinekurs vom AVN konnten aber schon viele Menschen die Fischerprüfung trotz sprachlicher Barrieren ablegen, da die Vorbereitung mit den Videos sehr gut verständlich ist und die Fragen im eigenen Lerntempo intensiv gelernt werden können.
6.) Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?
Nachdem du die Fischerprüfung bestanden hast, erhältst du dein Prüfungszeugnis. Damit kannst du dir damit bei deiner zuständigen Gemeinde den Fischereischein ausstellen lassen. Für die Ausstellung wird ein Passbild benötigt.
7.) Was brauche ich, um legal in Niedersachsen angeln zu dürfen?
Du brauchst zum Angeln in Niedersachsen folgende Dokumente:
- Deinen gültigen Fischereischein
- Einen Erlaubnisschein (auch Gewässerkarteoder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer (zu bekommen bei Angelvereinen, in Angelläden oder im Rathaus)
8.) Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarz-Angeln)?
Tatbestand | Strafe |
Angeln ohne Angelschein | In Niedersachsen ist nur an Küstengewässern das Angeln ohne Angelschein möglich. Gegebenenfalls muss aber ein Erlaubnisschein vorgelegt werden, sofern es sich nicht um ein freies Gewässer handelt. An Binnengewässern ist ein Angelschein vorgeschrieben |
Auf Verlangen Fischereischein, Erlaubnisschein oder Personalausweis nicht ausgehändigt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Muscheln ohne Erlaubnis an Küstengewässern geangelt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Fische oder Krebse in ein Gewässer eingebracht, die krank oder krankheitsverdächtig sind | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Fische mit verbotenen Fangmethoden geangelt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
An Gewässern fangfertige Angelgeräte mitgeführt, ohne hierfür die nötige Erlaubnis zu haben | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Muschelkulturen beschädigt oder zerstört, oder Muscheln aus solchen Kulturen angeeignet | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe |
Fischfang in Fischwegen oder auf gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb der Fischwege geangelt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.
9.) Darf man mit dem Fischereischein aus Niedersachsen in ganz Deutschland angeln?
Ja, der Fischereischein aus Niedersachsen wird in ganz Deutschland anerkannt und in Kombination mit den einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen kannst du damit in ganz Deutschland deinem Hobby nachgehen.
10.) Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die in Niedersachsen angeln wollen, beachten?
Kinder unter 14 Jahren dürfen in Niedersachsen in Begleitung und Aufsicht eines Fischereischeininhabers angeln. Einen "Jugendfischereischein" gibt es in Niedersachsen nicht.
11.) Wie viel kostet ein Angelschein in Niedersachsen?
Aufstellung der Kosten für den Fischereischein (umgangssprachlich: Angelschein) in Niedersachsen: Die Kosten für den Angelschein in Niedersachsen setzen sich aus dem Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung, der Prüfungsgebühr und dem Ausstellen des Angelscheins bei der Behörde zusammen. Insgesamt sind für alles zusammen mit rund 250€ zu rechnen.
12.) Kann ich meine Fischerprüfung auch in einem anderen Bundesland ablegen?
Ja - Niedersachsen erkennt Fischerprüfungszeugnisse und Fischereischeine anderer Bundesländer als gleichwertig an.
Alle geltenden Rechtsvorschriften für Niedersachsen findest du zum Nachlesen unter folgenden Links:
Fischereigesetz Niedersachsen und Fischereiverordnung Niedersachsen
13.) Gibt es Sonderregelungen - z.B. für ausländische Touristen?
Zum Fischen an Küstengewässern benötigen ausländische Touristen in Niedersachsen keinen Fischereischein (unter Umständen ist eine Erlaubniskarte nötig).
14.) Wie kann ich mit Fishing-King meinen Angelschein machen?
Der Anglerverband Niedersachsen als größter niedersächsischer Angelfischerverband bietet die Onlineakademie als vollwertige Prüfungsvorbereitung an. Der Kurs ist in enger Abstimmung mit dem Verband nach dessen Vorgaben konzipiert.
- Die Onlineakademie des AVN bietet dir
- 69 aufwändige HD-Videotutorials - hier entgeht dir kein Detail!
- zeit- und ortsunabhängiges Lernen aller prüfungsrelevanten Themen
- alle Original-Prüfungsfragen und Fischbilder
- 100-% Prüfungs-Erfolgsgarantie
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