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Angelschein machen in Hamburg

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Fragen & Antworten

FAQ: Angelschein Hamburg

Kurze Info vorab

In der Fischerprüfung musst Du zeigen, dass Du die nötigen Sachkenntnisse zum Angeln hast. Das bezieht sich nicht nur darauf, mit den Fanggeräten richtig umzugehen, sondern beinhaltet vor allen Dingen viel Wissen um die Fische selbst und ihren Lebensraum, um Natur- und Tierschutz sowie die gesetzlichen Regelungen. Wenn Du in Hamburg gemeldet bist, dann musst du auch hier die Fischerprüfung ablegen - so schreibt es das Fischereigesetz seit dem 1.1.2020 vor. 

Eine Vorbereitung mit dem Fishing-King Onlinekurs in Hamburg ist derzeit leider nicht möglich. Wir informieren Dich gerne, wenn es hierzu etwas Neues gibt. Trage Dich dazu einfach in den Verteiler ein.

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Das Wissen wird in Vorbereitungskursen vermittelt. In Hamburg werden diese als Lehrgänge vom Angelsportverband Hamburg angeboten. Am Lehrgangsende findet die Hamburger Fischerprüfung statt. Mit dem Zeugnis kannst Du anschließend beim Bürgerservice-Center deinen Fischereischein ausstellen lassen und die Fischereiabgabe zahlen.

So gehst Du vor

Vorbereitungskurs

Die Lehrgänge zur Fischerprüfungsvorbereitung umfassen 30 Stunden zu 60 Minuten und werden von den Mitgliedsvereinen des Angelsportverbandes Hamburg sowohl an Wochenenden angeboten als auch wochentags anboten.

1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Gerätekunde
5. Natur- und Umweltschutz
6. Gesetzeskunde

Der Lehrgang kostet 75,00 Euro und enthält bereits die Prüfungsgebühr. Termine findest Du hier

Fischerprüfung

Die Fischerprüfung findet kurz nach dem letzten Tag des Vorbereitungskurses statt.

Zuständig ist der
Angelsport-Verband Hamburg e. V.
Basedowstraße 12/Hintergebäude
20537 Hamburg
Tel.: 040-41469310
Email: geschaeftsstelle@asvhh.de
www.asvhh.de

Fischereischein

Wenn Du Dein Fischerprüfungszeugnis (aus Bremen oder einem anderen Bundesland) in Händen hältst, kannst Du dir damit Deinen Bremer Fischereischein im Kundenzentrum ausstellen lassen (Deine nächstgelegene Stelle kannst Du über die Seite der Stadt Hamburg finden). 

Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:

  • ausgestellt werden kann der Fischereischein ab dem 12. Geburtstag

Zum Beantragen des Fischereischeins benötigst Du:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) bzw. Kinderreisepass - falls nicht vorhanden: Begleitung durch einen Sorgeberechtigten
  • 1 Passbild 
  • Nachweis Sportfischereiprüfung

Diese Kosten fallen für den Fischereischein in Hamburg an:

  • Die Erstausstellung des Fischereischein kostet 15 Euro
  • Eine Neuausstellung kostet 10 Euro
  • Eine Ersatzausstellung (z.B. wenn du den Schein verloren hast) kostet 15 Euro

Außerdem musst Du in Hamburg eine Jahresabgabe von 5 Euro zahlen - es können maximal 3 Jahre im Voraus Fischereiabgaben gezahlt werden.

Und dann?!

Du hast Deine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt? Dann kannst Du nun zum nächstgelegenen Kundenzentrum der Hamburger Stadtverwaltung gehen. Nimm einen Ausweis sowie ein Passbild und natürlich das Prüfungszeugnis mit!

Gegen die Gebühr von 15 Euro kannst Du Deinen Fischereischein ausgestellt bekommen. Außerdem musst Du die Fischereiabgabe (jährlich 5 Euro zahlen, wenn Du in Hamburg fischen möchtest). Je nachdem, wo Du angeln willst, musst Du gegebenenfalls noch eine Erlaubniskarte erwerben. In Hamburg gibt es aber viele Gewässer, die nach dem Hamburger Fischereigesetz frei befischbar sind:

Entlang der Norderelbe

Rechtes Ufer:
Von der Einmündung der Dove-Elbe (ca. Höhe A 1) bis zur westlichen Landesgrenze Schleswig-Holstein bei Wedel. Dies schließt die Billwerder Bucht und die mittlere und untere Bille abwärts der Brücke Heckkatenweg mit ein.
Ausnahme: Naturschutzgebiet Boberger-Dünen sowie das Rückhaltebecken bis zum Ladenbeker Furtweg.
Linkes Ufer:
Von der Norderelbbrücke bis zur westlichen Landesgrenze Niedersachsen bei Cranz.
Ausnahme: von Goetjensort bis Müggenburger Schleuse, einschließlich der Hafenbecken

Süderelbe und Köhlbrand

Beide Ufer von der alten Harburger Elbbrücke westwärts bis zur Einmündung in die Norderelbe, einschließlich aller Hafenbecken und Kanäle.
Ausnahme: die Alte Süderelbe.

Alster

Von der Fuhlsbüttler Schleuse bis zur Einmündung der Alsterfleete in die Elbe, einschließlich der in diesem Bereich in die Alster mündenden Kanäle und Nebenarme.
Ausnahme: der Goldbekkanal zwischen Wiesendammbrücke und Stichkanal, der Eppendorfer Mühlenteich und weitere Schon- und Sperrgebiete.

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