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Angelschein-Guide

Rund um den Angelschein in Baden-Württemberg

Suchst Du nach hilfreichen Informationen für den Angelschein in Baden-Württemberg? Dann bist Du an der richtigen Stelle! Du findest hier einen detaillierten Leitfaden, der Dich dabei unterstützt, Deinen Angelschein schnell und unkompliziert zu machen. Hier erhältst Du alle essenziellen Informationen, einschließlich Details zu den Anforderungen, Kosten, verfügbaren Kursen und Prüfungsterminen für den Angelschein in Baden-Württemberg.

Unsere Informationsquelle beantwortet die häufigsten Fragen zum Angelschein und stellt Dir wertvolle Hinweise und Strategien für eine gelungene Fischerprüfung zur Verfügung. Unsere Mission ist es, Dir bei der Suche nach einem geeigneten Kurs in Deiner Umgebung zu assistieren und Dich ideal auf das beeindruckende Hobby des Angelns in Baden-Württemberg vorzubereiten.

Angelschein machen in Baden-Württemberg

Jetzt Onlinekurs kaufen

Auf einen Blick: Angelschein in Baden-Württemberg

Ist der Onlinekurs zum Angelschein offiziell anerkannt?Ja. In Kooperation mit dem Landesfischereiverband Baden-Würtemberg bieten wir die Möglichkeit, den Angelschein in Baden-Württemberg mit dem Onlinekurs des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg zu machen, der in Kombination mit einem 8-stündigen Praxistag vom Regierungspräsidium erlaubt ist.
Ist die Ausbildung praxisnah?

Ja, denn um in Baden-Württemberg zur Prüfung zugelassen zu werden, sind zwei Schritte notwendig. Schritt 1: Onlinekurs absolvieren und Zertifikat erlangen. Und Schritt 2: Ein 8-stündiger Praxistag, in dem du von dem Landesfischereiverband in die praktische Umsetzung deiner Ausbildung eingeführt wirst.

Details zum Praxistag in Baden-Württemberg

Wie ist der Ablauf?

Insgesamt besteht dein Weg zum Angelschein in Baden-Württemberg aus drei Schritten:

  1. Ausbildung (Onlinekurs und Praxistag)
  2. Prüfungsanmeldung und Ablegen deiner Prüfung
  3. Ausstellung des Fischereischeins bei der zuständigen Behörde

Mehr zum Ablauf erfahren

Gibt es ein Mindestalter?

Das Mindestalter für das Ablegen der Fischerprüfung in Baden-Württemberg beträgt 10 Jahre. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg empfiehlt jedoch, mit dem Ablegen der Fischerprüfung bis zum 14. Lebensjahr zu warten.

Alle Vorraussetzungen für die Prüfungsanmeldung 

Wie lange dauert die Ausbildung?

Im Schnitt benötigen unsere Teilnehmer etwa drei bis fünf Wochen von der Anmeldung bis zur Ausstellung des Zertifikates (Das Zertifikat ist nötig, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen)

Du kannst dich bereits zur Prüfung anmelden, wenn du dein Zertifikat nicht freigeschaltet hast. Zum Prüfungstermin muss das Zertifikat allerdings vorliegen.

Was kostet der Angelschein in Baden-Württemberg?

Die Kosten für den Onlinekurs zum Angelschein in Baden-Württemberg betragen 179,- €.

Zusätzlich fallen Kosten für den Praxistag (150 €) und die Prüfung (40 €) an, die direkt an den Landesfischereiverband Baden-Württemberg zu bezahlen sind. Eine einfache Anleitung dazu findest du im Onlinekurs.

Angelschein in Baden-Württemberg - Grundlagen

Bis auf einige kleine Unterschiede ist dein Weg zum Angelschein in allen Bundesländern gleich. Einen Einblick in das Thema bekommst du in diesem Video

Wie kann ich in Baden-Württemberg einen Angelschein machen?

Um einen Angelschein in Baden-Württemberg zu erwerben, musst du verschiedene Schritte durchlaufen und einige Voraussetzungen erfüllen.

Mögliche Wege zum Angelschein

Generell gibt es zwei Hauptwege, wie du dich auf die Fischerprüfung vorbereiten kannst: den Onlinekurs mit einem Praxistag und den klassischen Präsenzkurs.

  1. Onlinekurs mit Praxistag (empfohlen): Hierbei absolvierst du den theoretischen Teil des Kurses online und eigenständig. Anschließend besuchst du einen Praxistag, an dem du praktische Fähigkeiten erlernst und dein Wissen vertiefst.

  2. Präsenzkurs: Bei einem Präsenzkurs findet die gesamte Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Form von Präsenzunterricht statt. Hier hast du die Möglichkeit, direkt Fragen zu stellen und von der Erfahrung der Kursleiter zu profitieren.

Voraussetzungen

Die grundlegenden Voraussetzungen, um einen Angelschein in Baden-Württemberg zu bekommen, sind:

  • Mindestalter: Du musst mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Fischerprüfung: Du musst die Fischerprüfung des Landes bestehen.
  • Verantwortungsbewusstsein: Du musst beweisen, dass du die Verantwortung für die Umwelt und die Tierwelt übernehmen kannst.

Der Prozess

  1. Fischerprüfung absolvieren: Die Fischerprüfung ist der erste und wichtigste Schritt zum Erwerb eines Angelscheins. 

  2. Antrag stellen: Nach dem Bestehen der Fischerprüfung kannst du im Rathaus deines Wohnortes den Fischereischein ausstellen lassen. Hierzu benötigst du den Nachweis über das Bestehen der Fischerprüfung sowie einen gültigen Ausweis.

  3. Gebühr bezahlen: Die Gebühr für den Angelschein variiert je nach der Art des Scheins, den du beantragst. In BW gibt ist die Gültigkeit je nach Wahl 5 Jahre oder auf Lebenszeit. 

  4. Angelschein erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung und Bezahlung der Gebühr erhältst du deinen Angelschein. Mit diesem bist du nun berechtigt, in Gewässern zu angeln, für die du einen Berechtigungsschein besitzt.

Indem du diese Schritte befolgst, kannst du erfolgreich einen Angelschein in Baden-Württemberg erwerben und das Angeln in vollen Zügen genießen. Vergiss dabei nie, verantwortungsbewusst und im Einklang mit der Natur zu handeln!

TIPP: Wenn du dich bei uns online auf den Angelschein in Baden-Württemberg vorbereitest, erfolgt die Anmeldung zur Prüfung einfach über ein Formular im Onlinekurs. 

Zum Onlinekurs

Wer ist für die Ausstellung von Angelscheinen in Baden-Württemberg zuständig?

Für die Ausstellung von Angelscheinen in Baden-Württemberg ist in der Regel das Rathaus deines Wohnortes zuständig. Dort kannst du nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung und nach Vorlage deines Fischerprüfungszeugnisses sowie Entrichtung der entsprechenden Gebühr deinen Angelschein beantragen und erhalten. Immer daran denken: Vor dem Angeln steht immer der offizielle Weg über das Rathaus, um den notwendigen Angelschein zu erlangen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Angelschein - auch Fischereischein genannt - nicht automatisch das Recht zum Angeln an jedem Gewässer gewährt. Zusätzlich zur Erlaubnis durch den Angelschein benötigst du immer auch die Zustimmung des Inhabers oder Pächters des jeweiligen Gewässers. Diese Erlaubnis wird oft in Form einer Angelkarte oder eines Berechtigungsscheins erteilt. Ohne diese zusätzliche Genehmigung darfst du nicht in dem Gewässer angeln, auch wenn du einen gültigen Angelschein besitzt.

Wie lange ist ein in Baden-Württemberg erworbener Angelschein gültig?

In Baden-Württemberg hast du die Möglichkeit, einen Angelschein für verschiedene Zeiträume zu erwerben. Du kannst dich zwischen einem Fünf-Jahres-Schein und einem Angelschein (amtlich: "Fischereischein") auf Lebenszeit entscheiden.

  • Der Fünf-Jahres-Schein ist, wie der Name schon sagt, fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeit musst du den Schein erneuern, wenn du weiterhin angeln möchtest.
  • Der Fischereischein auf Lebenszeit hingegen bleibt, sobald er ausgestellt wurde, für den Rest deines Lebens gültig. Es ist keine weitere Verlängerung oder Erneuerung notwendig, solange du die Vorschriften und Regeln des Angelns einhältst. Wichtig ist zu beachten, dass du jedes Jahr eine zusätzliche Fischereiabgabe bezahlen musst. Diese kannst du maximal für 10 Jahre im Voraus bezahlen - somit musst du nach spätestens 10 Jahren eine neue Fischereiabgabe auf dem Amt bezahlen und bekommst einen neuen Stempel in den Fischereischein.

Es ist wichtig zu beachten, dass unabhängig von der Gültigkeit des Angelscheins stets eine gültige Angelkarte oder ein Berechtigungsschein für das spezifische Gewässer, in dem du angeln möchtest, erforderlich ist.

Ist es in BW gestattet, ohne Angelschein zu angeln?

In Baden-Württemberg und in ganz Deutschland ist es nicht gestattet, ohne einen gültigen Angelschein zu angeln. Das Angeln ohne Angelschein ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Im schlimmsten Fall kann das unerlaubte Angeln auch als Fischwilderei angesehen werden, was strafrechtlich verfolgt wird.

Die Gesetze und Regeln rund um das Angeln sind dazu da, den Fischbestand und die Natur zu schützen. Es ist wichtig, dass du diese Regeln respektierst und dich stets an sie hältst. Denk daran: Ein Angelschein ist nicht nur eine Berechtigung, sondern auch ein Beweis dafür, dass du die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum verantwortungsvollen Angeln besitzt.

Wer ohne Erlaubnisschein angelt, macht sich der Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch StGB strafbar! Erst recht, wenn er keinen Fischereischein hat! Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren sind die Folge! Handelte es sich dann noch bei dem betreffenden Gewässer um einen Privatbesitz kann die Gefängnisstrafe sogar noch höher ausfallen (Straftatbestand Diebstahl).

Es darauf ankommen zu lassen empfiehlt sich daher in keinem Fall. Zumal es dazu führen kann, dass man später die Prüfungszulassung versagt bekommt, wenn man doch schließlich den Fischereischein machen möchte.

Zum Artkel mit allen Infos:

Angeln ohne Angelschein

Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und stets im Besitz eines gültigen Fischereischeins sowie der erforderlichen Erlaubnisscheine zu sein, um Ärger mit den Behörden und mögliche Strafen zu vermeiden.

Tatbestand

Strafe

Stellnetze, Staknetze, Treibnetze, Wurfnetze oder Zugnetze mit Maschenweiten unter 3 cm verwendet

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Mitgeführte Fanggeräte, gefangene Fische oder Fischbehälter nicht zur Prüfung aushändigen

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Köderfische verwendet, die nicht aus dem gleichen Gewässer stammen

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fische während der Schonzeiten oder vor Erreichung der Schonmaße fangen

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Verbotene Fangmethoden eingesetzt oder Elektrofischerei ohne Genehmigung betrieben

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Als Jugendfischereischeininhaber ohne Begleitung geangelt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Erlaubnisschein an Personen ausgegeben, die keinen Angelschein haben

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.

Mindestalter: Wie alt muss ich sein, um in BW den Angelschein zu machen?

In Baden-Württemberg musst du mindestens 10 Jahre alt sein, um die Fischerprüfung ablegen und einen Angelschein erwerben zu können.

Dieses Mindestalter stellt sicher, dass du in der Lage bist, die Anforderungen und Verantwortungen, die mit dem Angeln verbunden sind, zu verstehen und zu übernehmen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass trotz des Mindestalters von 10 Jahren das Einhalten der Fischerei- und Naturschutzbestimmungen stets Pflicht ist.

Hinweis zum Mindestalter: Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg rät dazu, die Fischerprüfung frühestens ab einem Alter von 14 Jahren abzulegen.

Fischerprüfung und Vorbereitung

Wie ist der Ablauf der Fischerprüfung in BW?

Die Fischerprüfung in Baden-Württemberg erfolgt schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren. Das bedeutet, du erhältst eine Frage und drei mögliche Antworten, von denen bis zu zwei Antworten richtig sein können. Es gibt in Baden-Württemberg keine praktische Prüfung.

Fragenkatalog und Prüfungsbereiche

Der offizielle Fragenkatalog umfasst insgesamt 725 Fragen. Bei der Prüfung musst du jedoch lediglich 60 Fragen aus diesem gesamten Fragenkatalog beantworten. Die Fragen verteilen sich auf die folgenden fünf Themengebiete:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerökologie und Fischhege
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde

In jedem Themengebiet musst du mindestens 6 von 12 Fragen richtig beantworten. Insgesamt musst du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantworten, um die Prüfung zu bestehen.

Prüfungszeit und Ergebnis

Für die Fischerprüfung in Baden-Württemberg hast du insgesamt 2 Stunden Zeit. Die meisten Prüflinge sind allerdings bereits nach etwa 10 Minuten fertig. Nach der Auswertung der Fischerprüfung erhältst du dann dein Fischerprüfungszeugnis. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, erhältst du eine Bescheinigung darüber und kannst die Prüfung einfach noch einmal ablegen.

Praxistag

Etwas Besonderes in Baden-Württemberg ist der obligatorische Praxistag. Dieser muss vor der Teilnahme an der Fischerprüfung absolviert werden. Während dieses Tages lernst du den praktischen Umgang mit Fanggeräten und den waidgerechten Umgang mit gefangenen Fischen.

Fragen & Antworten

FAQ: Angelschein Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg finden die Prüfungen in Zukunft immer im April, Juli und November statt. Dann wird meist in jedem baden-württembergischen Kreisgebiet bzw. Stadtkreis eine Prüfung abgehalten. 

Für die Prüfungsanmeldung, die direkt beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg erfolgt, benötigst du neben deinem Personalausweis den Nachweis über die Kursteilnahme.

Sollte einmal das Teilnehmerminimum in deinem Landkreis nicht erreicht werden, so bekommst du eine Einladung zum Prüfungstermin im Nachbar-Landkreis.

Aus einem Fragenkatalog von rund 725 Fragen bekommst du in der Prüfung einen Fragebogen mit 60 Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Verfahren zum Ankreuzen vorgelegt. Eine praktische Prüfung gibt es in Baden-Württemberg nicht.

Die Fragen der Fischerprüfung sind aus den 5 Themengebieten des Lehrplans entnommen, von denen in der Prüfung jeweils 12 Fragen dran kommen:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerökologie
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde

Wenn du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet hast und in jedem Themengebiet mindestens sechs richtige Antworten gegeben hast, dann hast du die Prüfung bestanden. 

Falls du die Prüfung nicht bestanden hast oder den Termin nicht wahrnehmen konntest, kannst du beim nächsten Termin teilnehmen. Wir können dich aber etwas beruhigen, die Fischerprüfung ist nicht so schwer, wie das vielleicht auf den ersten Blick für dich klingen mag.

Die Fischerprüfung kannst du bereits mit dem vollendeten 10. Lebensjahr ablegen, jedoch empfiehlt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg die Prüfung erst ab 14 Jahren. Alle, die zur Prüfung in Baden-Württemberg zugelassen werden wollen, müssen den Besuch des Pflicht-Vorbereitungskurses nachweisen.

In Baden-Württemberg finden die Prüfungen in Zukunft immer im April, Juli und November statt. Dann wird meist in jedem baden-württembergischen Kreisgebiet bzw. Stadtkreis eine Prüfung abgehalten. Anmelden musst du dich dafür 4 Wochen vorher.

Die Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt in Baden-Württemberg 40 Euro.

Nein - die Prüfung muss auf Deutsch abgelegt werden. Auch für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg sind Deutschkenntnisse erforderlich.

Nach bestandener Fischerprüfung erhältst du dein Prüfungszeugnis und kannst dir damit im Rathaus deines Wohnortes den Fischereischein ausstellen lassen. Für den Fischereischein wird ein Passbild benötigt.

Du brauchst zum Angeln auf jeden Fall immer die folgenden beiden Dokumente:

  • den gültigen Fischereischein
  • einen Erlaubnisschein (auch Tageskarte, Gastkarte, Gewässerkarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer (zu bekommen bei Angelvereinen, den Gewässereigentümern, in Zoo- und Angelläden,  im Rathaus, etc.)

Wer ohne Erlaubnisschein angelt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch StGB strafbar! Man spricht dann von Fischwilderei. Kommt dann noch hinzu, dass der Betroffene auch keinen Fischereischein hat, dann drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren! Handelte es sich dann noch bei dem betreffenden Gewässer um einen Privatbesitz, kann die Gefängnisstrafe sogar noch höher ausfallen (Straftatbestand Diebstahl).

Solche Verstöße werden übrigens im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt und können dazu führen, dass die Prüfungszulassung versagt wird, wenn man dann den Fischereischein machen will.

Tatbestand

Strafe

Angeln ohne gültigen Fischereischein - was einer Straftat gem. StGB entspricht.

Bußgeld bis zu 5.000 Euro oder im schlimmsten fall sogar eine Freiheitsstrafe

Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro - auch hier könnte eine Freiheitsstrafe drohen

In Fischschonbezirken geangelt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Bei einer Kontrolle die Herausgabe das Angelzeugs, der gefangenen Fische oder Fischbehälter zur Kontrolle verweigert

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fischsterben nach Feststellung nicht angezeigt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Schonzeiten oder Mindestmaße ignoriert

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Verbotene Fangmethoden angewendet oder Elektrofischerei ohne Genehmigung betrieben

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fische als Besatz verwendet, die krank oder mit Parasiten befallen waren

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Ja, der Fischereischein aus Baden-Württemberg wird in ganz Deutschland anerkannt. In Kombination mit den einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen kannst du damit in ganz Deutschland fischen gehen.

Das Mindestalter für das Ablegen der Fischerprüfung in Baden-Württemberg beträgt 10 Jahre.  Nach dem Bestehen der Prüfung kannst du dir den Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen lassen. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg empfiehlt jedoch, mit dem Ablegen der Fischerprüfung bis zum 14. Lebensjahr zu warten.

10 bis 16 Jährige können den Jugendfischereischein beantragen und damit in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln gehen.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden muss der Pflicht-Vorbereitungskurs besucht werden.

Für die Anmeldung und auch Ausstellung des Fischereischeins brauchst du die Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten.

Aufstellung der Kosten für den Fischereischein / Angelschein in Baden-Württemberg mit dem Onlinekurs:

Onlinekurs179 Euro
Praxistaggebühr150 Euro
Prüfungsgebühr40 Euro
Ausstellung Fischereischein auf Lebenszeit (enthält die Fischereiabgabe)12€ pro Jahr

Gebühr für die Ausstellung

unterschiedlich, je nach Gemeinde ca. 30€

In Baden-Württemberg schreibt das Fischereigesetz vor, dass du die Fischerprüfung hier ablegen musst, wenn du zum Prüfungstag in Baden-Württemberg gemeldet bist. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird nur anerkannt, wenn du später deinen Wohnsitz nach Baden-Württemberg verlegst.

Ja - ausländischen Touristen, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.

In Kooperation mit dem Landesfischereiverband Baden-Würtemberg bieten wir seit dem 01.10.2020 die Möglichkeit, den Angelschein in Baden-Württemberg mit dem neuen Onlinekurs des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg zu machen, der in Kombination mit einem 8-stündigen Praxistag vom Regierungspräsidium erlaubt ist.

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