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Angelschein machen in Schleswig-Holstein

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Fragen & Antworten

FAQ: Angelschein Schleswig-Holstein

Das Wichtigste vorab

In Schleswig-Holstein hat der Gesetzgeber den Landesanglerverband Schleswig-Holstein mit der Durchführung der Fischerprüfung sowie von Lehrgängen beauftragt.

Der LSFV bietet sowohl Lehrgänge vor Ort an verschiedenen Standorten an, wie auch die Möglichkeit, sich mit einem Onlinekurs auf die Prüfung vorzubereiten.

1.) Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Schleswig-Holstein ab?

Die Fischerprüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren - also Fragen mit drei Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen. Es ist jeweils nur eine Antwort korrekt. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.

Insgesamt umfasst der Prüfungsfragenkatalog  ca. 550 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde (unter anderem muss man hier über 40 verschiedene Fischarten erkennen können)
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Bei der Fischerprüfung werden von diesen Fragen jeweils 10 Fragen aus den sechs Prüfungsgebieten abgefragt. Also insgesamt 60 Fragen, die Du dann bei der Fischerprüfung beantworten musst. Dazu hast Du 90 Minuten Zeit. Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 45 Fragen richtig beantwortet sein und mindestens sechs Fragen aus jedem Gebiet.

2.) Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung? 

Die Fischerprüfung kannst Du bereits mit 11 Jahren ablegen, jedoch kann der Fischereischein frühestens am 12. Geburtstag ausgestellt werden.

3.) Wann und wo kann man die Fischerprüfung in Schleswig-Holstein ablegen? 

In ganz Schleswig-Holstein bietet der Landesanglerverband-SH regelmäßig über das Jahr verteilt Fischerprüfungen an. Die Termine finden sich auf der Website des Verbands unter www.lsfv-sh.de

Teilnehmer der Online-Akademie haben an neun Prüfungsstandorten die Möglichkeit, ihre Fischerprüfung abzulegen. Die Anmeldung erfolgt bequem über ein Online-Formular in der Fishing-King Akademie.

4.) Wie hoch ist die Prüfungsgebühr in Schleswig-Holstein?  

Die Prüfungsgebühr in Schleswig-Holstein beträgt 25 Euro für Erwachsene und 15 Euro für Kinder

5.) Gibt es die Prüfungsfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen wie z.B. in Russisch etc.? 

Die Prüfung kann nur auf Deutsch abgelegt werden. 

Mit dem Onlinekurs konnten aber schon viele Menschen die Fischerprüfung trotz sprachlicher Barrieren ablegen, da die Vorbereitung mit den Videos sehr gut verständlich ist und die Fragen im eigenen Lerntempo intensiv gelernt werden können.

6.) Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?  

Mit dem Prüfungszeugnis, das Du nach der bestandenen Prüfung bekommst, kannst Du Dir bei Deiner zuständigen Verwaltung (Rathaus) den Fischereischein ausstellen lassen. Hierfür wird ein Passbild benötigt.

Bei der Ausstellung wird außerdem die Fischereiabgabe von 10 Euro fällig.

7.) Was brauche ich, um legal in Schleswig-Holstein angeln zu dürfen? 

Du brauchst zum Angeln in Schleswig-Holstein folgende Dokumente:

  • Deinen gültigen Fischereischein
  • Einen Erlaubnisschein (auch Gewässerkarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer (zu bekommen bei Angelvereinen, den Gewässereigentümern, in Angelläden oder im Rathaus)

8.) Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarz-Angeln)?  

Darauf solltest Du es nicht ankommen lassen, denn Schwarz-Angeln ist kein Kavaliersdelikt. Dir drohen hohe Geldbußen und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Vor allen Dingen, wenn Du an einem Gewässer erwischt wirst, für das Du keine Erlaubniskarte hast. Die Straftatbestände reichen von Diebstahl bis hin zu Fischwilderei!

Tatbestand

Strafe

Angeln ohne Angelschein

bis zu 25.000 €

Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Mitgeführte Fanggeräte, gefangene Fische oder Fischbehälter nicht zur Prüfung aushändigen

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fischfang mit künstlichem Licht, verbotenen Mitteln oder verletzenden Geräten ausgeübt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fische während der Schonzeiten oder vor Erreichung der Schonmaße fangen

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fische gefangen, für die ein Fangverbot gilt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Elektrofischerei ausgeübt ohne Genehmigung

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fischfang in Fischwegen oder auf gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb der Fischwege geangelt

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.

9.) Darf man mit dem Fischereischein aus Schleswig-Holstein in ganz Deutschland angeln?   

Ja, der Fischereischein aus Schleswig-Holstein wird in ganz Deutschland anerkannt und in Kombination mit den jeweiligen Gewässer-Erlaubnisscheinen (Angelkarten) kannst Du damit bundesweit fischen gehen.

10.) Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die in Schleswig-Holstein angeln wollen, beachten?    

Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Ab 12 Jahren müssen sie einen Fischereischein haben. Einen "Jugendfischereischein" wie ihn andere Bundesländer für Jugendliche haben, gibt es in SH nicht.

11.) Was kostet mich der Fischereischein in Schleswig-Holstein?   

Aufstellung Kosten für den Fischereischein / Angelschein in Schleswig-Holstein:

Vorbereitungs-Praxiskurs

Onlinekurs

ca. 70 €

137 €

Amtliche Prüfungsgebühr 

25 € (Erwachsene)

15 € (Kinder)

Ausstellung Fischereischein (gültig auf Lebenszeit)

10 €

Fischereiabgabe

10 € (jährlich)

12.) Kann ich meine Fischerprüfung auch in einem anderen Bundesland ablegen?  

Ja - Gültige Fischereischeine und Prüfungszeugnisse anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt. Wichtig: Inhabern von Fischereischeinen anderer Bundesländer müssen zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes SH entrichten. Die Abgabemarke wird auf einen Ergänzungsschein geklebt. Dieser ist sowohl bei den Ausgabestellen der Marken erhältlich als auch auf der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) als Download. 

Umgekehrt wird die Fischerprüfung aus Schleswig-Holstein auch in vielen Bundesländern anerkannt. Du kannst Dir nach dem Onlinekurs und anschließend bestandener Prüfung (Fischerprüfungs-Zeugnis) in Deinem Bundesland bei Deiner zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt) deinen „Fischereischein“ abholen! ACHTUNG: Es gibt aber auch Bundesländer wie z.B. Bayern, Hamburg oder NRW, die das Fischerprüfungszeugnis aus Schleswig-Holstein nicht anerkennen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, rufst Du vor Deiner Kurs-Buchung kurz bei Deiner zuständigen "unteren Fischereibehörde" an und fragst dort nach, ob die Prüfung aus SH anerkannt wird. 

Alle geltenden Rechtsvorschriften für Schleswig-Holstein findest Du zum Nachlesen unter folgenden Links:

Fischereigesetz Schleswig-Holstein  und  Fischereiverordnung Schleswig-Holstein

13.) Darf ich in Schleswig-Holstein ohne Angelschein angeln?

Touristen, die nicht im Besitz eines Fischereischeins (Angelscheins) sind, können für den Zeitraum von 28 Tagen einen "Urlauberfischereischein". beantragen (Kosten: 20 Euro). Er ist einmalig um weitere 28 Tage verlängerbar, dies kostet dann weitere 10 Euro. Bei der Erstausgabe kommen außerdem noch 10 Euro für die Fischereiabgabe hinzu.

Für Ausländer aus der Europäischen Union ist es möglich, auch ohne Fischerprüfung den Fischereischein zu erhalten. Sie müssen dann ihre Sachkunde durch eine der schleswig-holsteinischen Fischerprüfung vergleichbare Prüfung nachweisen.

Ansonsten steht das Angeln ohne Angelschein (oder Erlaubnisschein) auch in Schleswig-Holstein unter Strafe.

14.) Wie kann ich mit Fishing-King meinen Angelschein machen?  

Der Landesanglerverband Schleswig-Holstein erkennt seit 2017 die Online-Prüfungsvorbereitung mit der Online-Akademie als gleichwertigen Kurs an. Du kannst bequem von Deinem PC/Laptop mit Hilfe von 70 detailreichen HD-Videos das Wissen erarbeiten.

Alle Original Prüfungsfragen und Fischbilder sind im Kurs enthalten. Die App für deine Mobilgeräte ermöglicht Dir zudem, die Prüfungsfragen auch offline zu wiederholen und zu vertiefen. 

Regelmäßige Prüfungstermine in ganz SH

Ständige Lernstandsübersichten und Probeprüfungen zeigen Dir, ob Du fit bist für die Prüfung. Diese kannst du an mehreren Prüfungsstandorten in ganz Schleswig-Holstein ablegen. Es werden regelmäßig Termine angeboten

Wichtig: Du musst den Kurs einmal vollständig über den Browser absolvieren, um dein Zertifikat freigeschaltet zu bekommen. Dieser Teilnahmenachweis ist für die Prüfungs-Anmeldung unbedingt erforderlich!

15.) Ich habe meinen Angelschein in einem anderen Bundesland erworben. Kann ich damit auch in Schleswig-Holstein angeln?

Wenn du in Schleswig-Holstein quasi zu Besuch bist und hier mit deinem Angelschein aus einem anderen Bundesland angeln möchtest, ist dies natürlich möglich. Wichtig ist, dass du nicht nur deinen gültigen Angelschein dabei hast, sondern auch einen gültigen Erlaubnisschein für dein gewünschtes Gewässer besitzt, an dem du auch angeln möchtest.

Wenn du nach Schleswig-Holstein ziehst, also sich Wohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Schleswig-Holstein verschiebt, dann musst du dir den Angelschein in Schleswig-Holstein neu ausstellen lassen und deine Sachkunde durch eine der schleswig-holsteinischen Fischerprüfung vergleichbaren Prüfung nachweisen. Dafür reicht in der Regel dein aktueller Angelschein oder dein Prüfungszeugnis.

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