Angelschein machen in Sachsen
Die häufigsten Fragen zum Angelschein in Sachsen
1.) Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Sachsen ab?
- Die sächsische Fischerprüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren. Die Antworten werden in der Regel elektronisch eingegeben. In Ausnahmefällen kann eine schriftliche oder mündliche Prüfung zugelassen werden.
- Diese fünf Themengebiete erwarten dich in der Prüfung:
- Allgemeine Fischkunde
- Besondere Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Von 900 Fragen gilt es, 60 Fragen (je 12 aus 5 Themengebieten) zu beantworten. 45 Fragen müssen korrekt beantwortet sein, sowie pro Themengebiet mindestens 8. Es stehen 90 Minuten für die Beantwortung zur Verfügung.
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Der Vorbereitungslehrgang ist zu wiederholen, wenn zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung die nicht bestandene Prüfung länger als ein Jahr zurückliegt.
2.) Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung?
- Ab 14 Jahren ist die Teilnahme an der Fischerprüfung möglich. Ab 16 Jahren ist sie vorgeschrieben, um angeln zur dürfen.
- Die Absolvierung eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs (Wer als Jugendfischereischeininhaber mindestens seit zwei Jahren Mitglied eines Angelvereins ist, wird jedoch auch ohne Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung zugelassen).
- Du musst deinen Wohnsitz in Sachsen haben und darfst keine Verstöße gegen das Natur- oder Tierschutzgesetz begangen haben.
3.) Wann und wo kann man die Fischerprüfung in Sachsen ablegen?
Mindestens einmal im Jahr richten die Unteren Fischereibehörden die Fischerprüfung aus.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung muss enthalten:
den Vor- und Familiennamen des Antragstellers;
das Geburtsdatum des Antragstellers;
die Anschrift des Hauptwohnsitzes des Antragstellers;
den Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang oder bei Inhabern eines Jugendfischereischeins über die Mitgliedschaft
bei Minderjährigen den Vor- und Familiennamen, die Anschrift und die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters;
die Unterschrift des Antragstellers und
ein Passbild.
4.) Wie hoch ist die Prüfungsgebühr in Sachsen?
Die amtliche Prüfungsgebühr in Sachsen liegt bei 30,00 Euro.
5.) Gibt es die Prüfungsfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen wie z.B. in Russisch etc.?
Es gibt die Fragen zur Fischerprüfung nur auf Deutsch. Ob die Möglichkeit besteht, einen Dolmetscher hinzuzuziehen, muss mit der zuständigen Prüfungsbehörde geklärt werden
6.) Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?
Wenn du deine Fischerprüfung mit Erfolg abgelegt hast, erhältst du dein Prüfungszeugnis. Es ist lebenslang gültig. Verwahre es gut! Im Fall, dass du deinen Fischereischein einmal verlierst, kannst du dir unter Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses einen Ersatz ausstellen lassen.
Bei deiner Verwaltung (Rathaus) kannst du die Ausstellung deines Fischereischein beantragen. Hierfür wird eine Gebühr fällig. Denke daran, ein Passfoto für den Fischereischein einzustecken und deinen Personalausweis mitzunehmen.
7.) Was brauche ich, um in Sachsen legal angeln gehen zu dürfen?
Die wichtigste Voraussetzung hast du mit dem Erwerb des sächsischen Fischereischeins schon mal geschaffen. Doch um wirklich legal fischen gehen zu dürfen, brauchst du unbedingt noch einen Erlaubnisschein/Angelkarte für das Gewässer, an dem du angeln möchtest.
Diesen bekommst du beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers - also etwa den Angelvereinen. Oder auch bei der Stadtverwaltung und in Angelgeschäften.
8.) Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarz-Angeln)?
Tatbestand | Strafe |
Angeln ohne Angelschein oder Mitführen von Fanggeräten ohne Fischereischein | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Mitgeführte Fanggeräte, gefangene Fische oder Fischbehälter nicht zur Prüfung aushändigen | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Unzulässiges Angelgerät oder zu viele Angeln verwendet | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Fische in Schonbezirken gefangen | Bußgeld bis zu 25.000 Euro |
Als Betreiber einer bewirtschafteten Anlage Erlaubnisscheine an Personen ohne Fischereischein ausgegeben | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Raubfischfang während deren Schonzeit betrieben | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Untermaßige Fische nicht unverzüglich wieder zurückgesetzt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Bei Vorsatz können die Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.
9.) Darf man mit dem Fischereischein aus Sachsen in ganz Deutschland angeln?
Ja, die Bundesländer erkennen gegenseitig ihre Fischereischeine an. Solltest du in ein anderes Bundesland umziehen, wird dir dort der Fischereischein meist umgeschrieben (in der Regel nach Ablauf seiner Gültigkeit). Umgekehrt wird dir in Sachsen bei Zuzug der sächsische Fischereischein gegen nach dem Ablauf deines alten Fischereischeins ausgestellt.
10.) Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die in Sachsen angeln wollen, beachten?
Kinder, die unter 9 Jahre alt sind, können sich nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers betätigen. Das heißt, sie dürfen dessen Angel auswerfen und auch einen Fisch drillen. Doch muss der Erwachsene jederzeit eingreifen können und auch alle tierschutzrelevanten Tätigkeiten (insbesondere das Abködern, Betäuben und Töten) übernehmen. Es lohnt sich, einmal bei Angelvereinen nach "Schnupper-Angeln" zu fragen. Oft bieten die Vereine solche Veranstaltungen an, um Kinder und Jugendliche an die Angelei heranzuführen.
Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren können auch ohne eine Prüfung den Jugendfischereischein erhalten. Sie benötigen dann auch einen Erlaubnisschein und dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers angeln (wenn dieser selbst auch angeln will, benötigt er ebenfalls einen eigenen Erlaubnisschein).
Alleine angeln dürfen Jugendliche mit Jugendfischereischein, wenn sie bereits seit einem Jahr Mitglied in einem Fischereiverein sind. Ab 14 Jahren haben sie die Möglichkeit, die Fischerprüfung abzulegen und den offiziellen Fischereischein ausgestellt zu bekommen. Dazu müssen sie einen Vorbereitungskurs absolvieren. Diese Pflicht entfällt, wenn sie bereits seit zwei Jahren Mitglied eines Angelvereins sind. Spätestens ab dem 16. Lebensjahr müssen Jugendliche einen offiziellen Fischereischein haben, um angeln zu dürfen.
Anträge auf den Jugendfischereischein finden sich auf der Seite von Landwirtschaft-Sachsen.
11.) Kann ich meine Fischerprüfung auch in einem anderen Bundesland ablegen?
Damit Prüfungszeugnisse anderer Bundesländer in Sachsen anerkannt werden können, muss gewährleistet sein, dass die Prüfungsvorbereitung so gestaltet ist, wie in Sachsen - das heißt, in Vorbereitung auf die Prüfung wurde ein mindestens 30 Stunden umfassender Lehrgang besucht.
Eine gute Übersicht über die fischereirechtlichen Bedingungen hat der Landesfischereiverband Sachsen in einer Broschüre zusammengestellt. Weitere Infos zur Gesetzeslage findest du im
Fischereigesetz Sachsen und in der Fischereiverordnung Sachsen
12.) Gibt es Sonderregelungen - z.B. für ausländische Touristen?
Ja - Gastfischereischeine können ausgegeben werden, wenn der Antragsteller seine Sachkunde über den Umgang mit gefangenen Fischen, insbesondere das tierschutzgerechte Töten, in geeigneter Form nachweist. Gibt ein Anglerverband den Gastfischereischein aus, ist darauf der Name des Verbands einzutragen.
Gastfischereischeine sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und grundsätzlich nur für die Dauer eines Monats, in begründeten Einzelfällen bis zu sechs Monaten, gültig.
Mit dem Kombikurs-Angebot von Fishing-King verbindest du das gesetzlich vorgeschriebene Präsenzseminar mit dem Komfort des Lernens an PC und Mobilgeräten.
13.) Wie kann ich mit der Onlineakademie meinen Angelschein machen?
In Sachsen musst du gegenwärtig in jedem Fall einen Vorbereitungskurs vor Ort besuchen. Sonst wirst du zur Prüfung nicht zugelassen. Du kannst statt mit Büchern und Fragenheften aber komfortabel den Stoff zuhause und unterwegs vertiefen, sowie die Fragen lernen. Hierzu steht dir der Onlinekurs zur Verfügung.
Deine Vorteile bei der kombinierten Präsenzkurs- & Online-Vorbereitung:
- Zeit- und ortsunabhängiges Lernen des Stoffs in der Onlineakademie
- Persönlicher Support für deine Fragen
- Jederzeit Überblick über deinen Lernfortschritt
- Austausch über Mitgliederbereich
- 100 % Prüfungs-Erfolgsgarantie
Mehr Infos & Anmeldung unter Angelschein machen Sachsen