Dein Weg zum Angelschein in Baden-Württemberg
Du möchtest als Baden-Württemberger deinen Fischereischein (auch Angelschein genannt) haben, um endlich angeln gehen zu können? Dann lies hier weiter und finde alle Informationen, die dir helfen, dein Ziel möglichst schnell und gut ausgebildet zu verwirklichen.
Das Wichtigste vorab:
Ohne den Nachweis über die Sachkunde rund um Fische, Gewässer und Gebrauch der Fanggeräte in Form des Fischereischeins (umgangssprachlich Angelschein genannt) darfst du in Deutschland nicht angeln gehen. Um diesen zu bekommen, musst du die Fischerprüfung ablegen. Das gilt auch in Baden-Württemberg. Danach kannst du dir mit deinem bestandenen Fischerprüfungszeugnis den Fischereischein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Für die Zulassung zur Fischerprüfung hast du in Baden-Württemberg seit dem 01.10.2020 zwei Möglichkeiten:
- Den offiziellen Onlinekurs des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg in Kombination mit einem 8-stündigen Praxistag: Hier klicken!
- Ein Vorbereitungskurs vor Ort über 30 Stunden und zu festen Zeiten - hier klicken.
Alle weiteren Informationen findest du nun auf dieser Seite.
Die häufigsten Fragen zum Angelschein in Baden-Württemberg:
- Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Baden-Württemberg ab?
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung?
- Wann und wo kann man die Fischerprüfung in Baden-Württemberg ablegen?
- Wie hoch ist die Prüfungsgebühr in Baden-Württemberg?
- Gibt es die Prüfungsfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen?
- Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?
- Was brauche ich, um legal in Baden-Württemberg angeln zu dürfen?
- Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarzangeln)?
- Darf man mit dem baden-württembergischen Fischereischein in ganz Deutschland angeln?
- Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die in Baden-Württemberg angeln wollen, beachten?
- Was kostet mich der Fischereischein in Baden-Württemberg?
- Kann ich meine Fischerprüfung auch in einem anderen Bundesland ablegen?
- Gibt es Sonderregelungen - z.B. für Touristen?
- Wie kann ich mit Fishing-King meinen Angelschein machen?
1. Was sind die genauen Prüfungsinhalte und wie läuft die Fischerprüfung in Baden-Württemberg ab?
Es gibt pro Landkreis mindestens eine Prüfung pro Jahr - ab 2021 sind sogar bis zu vier Prüfungen möglich. Die Fischerprüfungen finden in Baden-Württemberg am 2. Samstag im Mai und am 3. Samstag im November statt. Seit Einführung des Onlinekurses kommen nun auch zusätzlicheTermine im Februar und Juli hinzu. Anmelden musst du dich dafür ca. 2 Monate vorher.
Für die Prüfungsanmeldung, die direkt beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg erfolgt, benötigst du neben deinem Personalausweis den Nachweis über die Kursteilnahme.
Sollte einmal das Teilnehmerminimum in deinem Landkreis nicht erreicht werden, so bekommst du eine Einladung zum Prüfungstermin im Nachbar-Landkreis.
Aus einem Fragenkatalog von rund 650 Fragen bekommst du in der Prüfung einen Fragebogen mit 60 Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Verfahren zum Ankreuzen vorgelegt. Eine praktische Prüfung gibt es in Baden-Württemberg nicht.
Die Fragen der Fischerprüfung sind aus den 5 Themengebieten des Lehrplans entnommen, von denen in der Prüfung jeweils 12 Fragen dran kommen:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Wenn du mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet hast und in jedem Themengebiet mindestens sechs richtige Antworten gegeben hast, dann hast du die Prüfung bestanden.
Falls du die Prüfung nicht bestanden hast oder den Termin nicht wahrnehmen konntest, kannst du beim nächsten Termin teilnehmen. Wir können dich aber etwas beruhigen, die Fischerprüfung ist nicht so schwer, wie das vielleicht auf den ersten Blick für dich klingen mag.
2. Welche Voraussetzungen gibt es für die Fischerprüfung?
Die Fischerprüfung kannst du bereits mit dem vollendeten 10. Lebensjahr ablegen, jedoch empfiehlt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg die Prüfung erst ab 14 Jahren. Alle, die zur Prüfung in Baden-Württemberg zugelassen werden wollen, müssen den Besuch des Pflicht-Vorbereitungskurses nachweisen.
3. Wann und wo kann man die Fischerprüfung in Baden-Württemberg ablegen?
Es gibt pro Landkreis mindestens eine Prüfung pro Jahr, in Zukunft aller Voraussicht nach sogar bis zu vier Prüfungen. Die Fischerprüfungen finden in Baden-Württemberg dann in der Regel im Mai und November statt und voraussichtlich im Januar oder Februar sowie im Juli - immer an festen Tagen in allen Landkreisen - z.B. am 2. Samstag im Mai und am 3. Samstag im November. Anmelden musst du dich dafür ca. 2 Monate vorher.
4. Wie hoch ist die Prüfungsgebühr in Baden-Württemberg?
Die Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt in Baden-Württemberg 35 Euro.
5. Gibt es die Prüfungsfragen und die Fischerprüfung auch in anderen Sprachen wie z.B. in Russisch etc.?
Nein - die Prüfung muss auf Deutsch abgelegt werden. Auch für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg sind Deutschkenntnisse erforderlich.
6. Wie komme ich nach der Fischerprüfung zum Fischereischein (Angelschein)?
Nach bestandener Fischerprüfung erhältst du dein Prüfungszeugnis und kannst dir damit im Rathaus deines Wohnortes den Fischereischein ausstellen lassen. Für den Fischereischein wird ein Passbild benötigt.
7. Was brauche ich, um legal in Baden-Württemberg angeln zu dürfen?
- den gültigen Fischereischein
- einen Erlaubnisschein (auch Tageskarte, Gastkarte, Gewässerkarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilige Gewässer (zu bekommen bei Angelvereinen, den Gewässereigentümern, in Zoo- und Angelläden, im Rathaus, etc.)
8. Was passiert, wenn ich gegen die Gesetze verstoße (z.B. Schwarz-Angeln)?
Wer ohne Erlaubnisschein angelt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch StGB strafbar! Man spricht dann von Fischwilderei. Kommt dann noch hinzu, dass der Betroffene auch keinen Fischereischein hat, dann drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren! Handelte es sich dann noch bei dem betreffenden Gewässer um einen Privatbesitz, kann die Gefängnisstrafe sogar noch höher ausfallen (Straftatbestand Diebstahl).
Solche Verstöße werden übrigens im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt und können dazu führen, dass die Prüfungszulassung versagt wird, wenn man dann den Fischereischein machen will.
Tatbestand | Strafe |
Angeln ohne gültigen Fischereischein - was einer Straftat gem. StGB entspricht. | Bußgeld bis zu 5.000 Euro oder im schlimmsten fall sogar eine Freiheitsstrafe |
Keinen Fischereischein bei sich geführt oder nicht ausgehändigt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro - auch hier könnte eine Freiheitsstrafe drohen |
In Fischschonbezirken geangelt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Bei einer Kontrolle die Herausgabe das Angelzeugs, der gefangenen Fische oder Fischbehälter zur Kontrolle verweigert | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Fischsterben nach Feststellung nicht angezeigt | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Schonzeiten oder Mindestmaße ignoriert | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Verbotene Fangmethoden angewendet oder Elektrofischerei ohne Genehmigung betrieben | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
Fische als Besatz verwendet, die krank oder mit Parasiten befallen waren | Bußgeld bis zu 5.000 Euro |
9. Darf man mit dem Fischereischein aus Baden-Württemberg in ganz Deutschland angeln?
Ja, der Fischereischein aus Baden-Württemberg wird in ganz Deutschland anerkannt. In Kombination mit den einzelnen Gewässer-Erlaubnisscheinen kannst du damit in ganz Deutschland fischen gehen.
10. Was müssen Kinder und Jugendliche (ohne Angelschein), die in Baden-Württemberg angeln wollen, beachten?
Das Mindestalter für das Ablegen der Fischerprüfung in Baden-Württemberg beträgt 10 Jahre. Nach dem Bestehen der Prüfung kannst du dir den Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen lassen. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg empfiehlt jedoch, mit dem Ablegen der Fischerprüfung bis zum 14. Lebensjahr zu warten.
10 bis 16 Jährige können den Jugendfischereischein beantragen und damit in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln gehen.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden muss der Pflicht-Vorbereitungskurs besucht werden.
Für die Anmeldung und auch Ausstellung des Fischereischeins brauchst du die Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten.
11. Was kostet mich der Fischereischein in Baden-Württemberg?
Aufstellung der Kosten für den Fischereischein / Angelschein in Baden-Württemberg mit dem Onlinekurs:
Onlinekurs | 147 Euro | ||
Praxistaggebühr | 150 Euro | ||
Prüfungsgebühr | 35 Euro | ||
Ausstellung Fischereischein auf Lebenszeit (enthält die Fischereiabgabe) | 8€ pro Jahr | ||
Gebühr für die Ausstellung | unterschiedlich, je nach Gemeinde ca. 30€ |
12. Kann ich meine Fischerprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, auch wenn ich in Baden-Württemberg gemeldet bin?
In Baden-Württemberg schreibt das Fischereigesetz vor, dass du die Fischerprüfung hier ablegen musst, wenn du zum Prüfungstag in Baden-Württemberg gemeldet bist. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird nur anerkannt, wenn du später deinen Wohnsitz nach Baden-Württemberg verlegst.
13. Gibt es Sonderregelungen - z.B. für Touristen?
Ja - ausländischen Touristen, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.
14. Wie kann ich mit Fishing-King meinen Angelschein in Baden-Württemberg machen?
In Kooperation mit dem Landesfischereiverband Baden-Würtemberg bieten wir seit dem 01.10.2020 die Möglichkeit, den Angelschein in Baden-Württemberg mit dem neuen Onlinekurs des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg zu machen, der in Kombination mit einem 8-stündigen Praxistag vom Regierungspräsidium erlaubt ist.