Aktualisierte Schonbestimmungen in Niedersachsen
In der niedersächsischen Binnenfischereiordnung haben sich einige Änderungen bei den Schonbestimmungen ergeben, die natürlich im Onlinekurs und der App Niedersachsen bereits aktualisiert sind. Was neu ist, findet ihr in der nachfolgenden Tabelle:
Fischart | Änderungen, die mit der neuen BiFischO Niedersachsen in Kraft treten | Nicht mehr aktueller Stand (lt. BiFischO Nds. 2005), der durch die Änderungen abgelöst wurde |
Moderlieschen | geschützt | nicht geschützt |
Dorsch | Mindestmaß | nicht geschützt () |
Lachs | Mindestmaß (60 cm) & Schonzeit (1.10.-15.3.) | ganzjährig (binnen) (darf im Binnenland geangelt werden, wenn sie besetzt werden, gilt auch für Mefo); Mindestmaß & Schonzeit (Küste) |
Rapfen | Mindestmaß (40 cm) kann dann auch entnommen werden, wenn nicht besetzt | ganzjährig (darf aktuell entnommen werden, wenn sie besetzt werden ab 40 cm) |
Schleie | Mindestmaß (25 cm) | nicht geschützt |
Karausche | geschützt | nicht geschützt |
Karpfen | Mindestmaß (35 cm) | nicht geschützt |
Wels | kein Mindestmaß & Schonzeit | Mindestmaß (50 cm) |
Schneider | geschützt | nicht geschützt |
Barbe | Mindestmaß (40 cm) & Schonzeit (1.5.-15.6.) | Mindestmaß (35 cm) |
Stör | geschützt | Mindestmaß (100 cm) |