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Termine, Standorte, weitere Infos

Fischerprüfung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein kannst du die Fischerprüfung an einem der zahlreichen Prüfungsstandorte ablegen. Die Prüfungen nehmen die offiziellen Prüfungsbeauftragten des Landesanglerverbands Schleswig-Holstein ab. 

Termine in deiner Nähe

  • Prüfung

    23919 Berkenthin
    Bahnhofstraße 21

  • Praxistag

    23919 Berkenthin
    Bahnhofstraße 21

  • Prüfung

    21514 Büchen
    Schulweg 1

  • Praxistag

    21514 Büchen
    Schulweg 1

  • Prüfung

    24159 Kiel Holtenau
    Eegbrook 5

  • Praxistag

    23568 Lübeck
    Fabrikstraße 41

  • Prüfung

    24534 Neumünster
    Gartenstraße 32

  • Praxistag

    24536 Neumünster
    Strandallee 1

  • Prüfung

    23845 Wakendorf 1
    Lohsacker Weg 10

Prüfung: Anmeldung, Ablauf und Inhalte

Der Landesangelverband Schleswig-Holstein und Fishing-King sind Partner: Seit 2017 ist unser Onlinekurs eine vom Landesangelverband empfohlene Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Schleswig-Holstein und somit dein offizieller Weg zum Angelschein.

Der Onlinekurs enthält alle offiziellen Prüfungsfragen, Fischbilder und Lerninhalte, welche vom LSFV-SH vorgeschrieben sind.

Der Landesangelverband Schleswig-Holstein ist in Schleswig-Holstein sowohl für die Fischereiausbildung als auch für das gesamte Prüfungswesen zuständig. Das heißt, dass du nach unserem Onlinekurs an einem der vielen Fischerereischein-Prüfungsterminen teilnehmen kannst und nach bestandener Prüfung deinen Fischereischein abholen kannst.

Diese Voraussetzungen gelten für die Anmeldung zur Prüfung:

  • Mindestalter für die Prüfung: 11 Jahre.
  • Der Fischereischein kann dir dann ab dem 12. Geburtstag ausgestellt werden.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zertifikat (erhältst du automatisch, wenn du den Onlinekurs durchgearbeitet hast, neu: als Nachweis für den absolvierten, verpflichtenden Praxistag) 

Gebühren

  • Prüfungsgebühr: 50 € für Erwachsene und 30 € für Jugendliche*
  • Fischereischein (gültig auf Lebenszeit): 10 €
  • Fischereiabgabe (jährlich): 10 €

* erhöhte Prüfungsgebühr seit dem 1. Oktober 2025, Quelle: Landesverordnung SH