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Erlaubnisschein

  • Rechtliches & Umweltschutz

Der Fischereischein weist Deine Sachkunde nach, er erlaubt Dir aber noch nicht das Angeln an einem konkreten Gewässer. Dafür brauchst Du zusätzlich einen Erlaubnisschein von demjenigen, der das Gewässer bewirtschaftet — einem Verein, einem Verband oder einem privaten Eigentümer. 

Worin unterscheidet er sich vom Fischereischein?

Der Fischereischein ist personengebunden und gilt meist landesweit, da sich die Bundesländer untereinander ihre Fischereischeine anerkennen. Der Erlaubnisschein ist immer gewässergebunden und zeitlich befristet: Es gibt ihn als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte.

Was steht auf dem Erlaubnisschein?

Neben dem Gültigkeitszeitraum stehen dort die Regeln für dieses Gewässer. Dazu gehören häufig erlaubte Angelmethoden, die Zahl der Ruten, Entnahmemengen, Nachtangelverbote und gesperrte Bereiche. Lies ihn deshalb unbedingt vor dem ersten Wurf — die Vorgaben können strenger gefasst sein als das Landesrecht.

Wo erhält man Erlaubnisscheine?

Neben den Pächtern und Eigentümern der Gewässers stellen vielfach Angelläden, Verwaltungen oder Tourist-Büros Angelkarten aus. Immer häufiger sind Erlaubnisscheine auch online über entsprechende Portale erhältlich.

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