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Alle Kosten auf einen Blick

Kosten für den Angelschein

Du bist bereit für dein eigenes Angelabenteuer und unsicher, was das kosten wird? Generell ist der Angelschein eine bezahlbare Investition. Die Kosten für den Angelschein liegen im Durchschnitt zwischen 200 und 400 EUR, abhängig von deinem Bundesland. Damit du genau weißt, was auf dich zukommt, haben wir einen speziellen Kostenrechner entwickelt. Gib deine Daten ein und du erhältst eine Kostenschätzung für deinen Angelschein. So kannst du sicher in dein neues Hobby starten, mit den Experten von Fishing-King an deiner Seite.

Angelschein Kosten-Rechner

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Das sind die nächsten Schritte:

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Hallo lieber Angelfreund! Ich bin Chris und mein Team und ich sind bei Fishing-King für die Zufriedenheit unserer Kunden zuständig. Bei Fragen rund um das Thema Angelschein, Kosten, Prüfung usw. kannst du uns gerne persönlich kontaktieren.

💡 Ratgeber: Angelschein Kosten

In diesem Ratgeber dreht sich alles um die Kosten für den Angelschein. Du erfährst hier, welche Gebühren bei der Vorbereitung, der Fischerprüfung und der Ausstellung des Angelscheins auf dich zukommen. Zudem gehen wir auf die Besonderheiten in den verschiedenen Bundesländern ein. Bevor wir uns die Angelschein Kosten ansehen, klären wir zunächst den Unterschied zwischen dem umgangssprachlich verwendeten Begriff “Angelschein” und “dem Erlaubnisschein”.

Unterschied zwischen Angelschein (Fischereischein) und Erlaubnisschein

Der Begriff "Angelschein" wird oft synonym für den "Fischereischein" verwendet.

Der Fischereischein ist ein staatliches Dokument, das die Berechtigung zum Fischen ausweist. Um diesen Schein zu erhalten, musst du eine Fischerprüfung bestehen. 

Der Erlaubnisschein oder auch Angelkarte genannt, ist hingegen eine Genehmigung, die von den Eigentümern oder Pächtern der Gewässer ausgestellt wird. Sie erlaubt dir das Angeln in einem bestimmten Gewässer für einen festgelegten Zeitraum. Ohne einen gültigen Fischereischein darfst du jedoch keinen Erlaubnisschein bzw. keine Angelkarte erwerben.

Was kostet ein Angelschein: Die Übersicht

Die Kosten für den Angelschein setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu zählen die Vorbereitungskosten für die Fischerprüfung, die Prüfungsgebühren, die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins und die Fischereiabgabe. Im Folgenden erfährst du mehr über diese Kosten.

  1. Vorbereitungskosten für die Fischerprüfung: 50 bis 300 EUR
    Um die Fischerprüfung zu bestehen, musst du dich intensiv mit den Prüfungsinhalten auseinandersetzen. Hierfür kannst du entweder einen Präsenzkurs oder einen Onlinekurs besuchen. Die Kosten für beide Varianten variieren je nach Anbieter und Bundesland.
    • Kosten für den Präsenzkurs
      Ein Präsenzkurs findet in der Regel über mehrere Tage oder Wochenenden statt und wird von erfahrenen Lehrern oder Anglern geleitet. Die Kosten für solche Kurse liegen zwischen 100 und 300 Euro, abhängig von der Dauer und dem Umfang des Kurses.
    • Kosten für den Onlinekurs
      Onlinekurse sind eine beliebte Alternative zu Präsenzkursen. Sie bieten dir die Möglichkeit, zeitlich und örtlich flexibel zu lernen. Die Kosten für Onlinekurse variieren ebenfalls und liegen meist zwischen 50 und 180 Euro.

       

  2. Prüfungsgebühren: 15 bis 100 EUR
    Die Prüfungsgebühren für die Fischerprüfung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie liegen in der Regel zwischen 15 und 100 EUR.

     

  3. Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins: 10 bis 155 EUR
    Nach bestandener Prüfung musst du den Fischereischein bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Kosten für die Ausstellung variieren je nach Bundesland und liegen zwischen 10 und 50 EUR. In manchen Bundesländern gibt es auch Fischereischeine, die für einen begrenzten Zeitraum gültig sind, zum Beispiel für ein Jahr. Diese sind meist günstiger als unbefristete Fischereischeine. Die Kosten für zeitlich begrenzte Fischereischeine liegen zwischen 10 und 155 EUR.

    + Fischereiabgabe: 6 bis 300 EUR
    In einigen Bundesländern ist zusätzlich zur Ausstellung des Fischereischeins eine Fischereiabgabe zu entrichten. Diese Abgabe dient der Förderung des Fischereiwesens und des Gewässerschutzes. Die Höhe der Fischereiabgabe variiert zwischen den Bundesländern und liegt meist zwischen 7,50 und 300 EUR.

1. Das kostet die Vorbereitung auf den Angelschein (Kostenrahmen: 50 bis 300 EUR)

Die meisten Bundesländer schreiben einen Vorbereitungskurs vor. Er ist Bedingung für die Zulassung zur Fischerprüfung und muss den jeweiligen Länderregelungen entsprechen. Und auch dort, wo die Art des Kurses frei wählbar ist, ergibt es Sinn, sich sorgfältig auf die Prüfung vorzubereiten.

So kann deine Vorbereitung auf den Angelschein und die Fischerprüfung aussehen:

  • Traditionelle Präsenzkurse gibt es in allen Bundesländern. Sie sind mehrtägig und finden oft wöchentlich statt. Auch Wochenendtermine oder Kursblöcke werden angeboten. Die Kurse werden vor Ort abgehalten, z.B. in einer Gaststätte oder einem Vereinshaus. Die Preise für einen traditionellen Präsenzkurs liegen zwischen 50 und 300 EUR.
  • Onlinekurse von Fishing-King als alleinige Prüfungsvorbereitung werden inzwischen in den meisten Bundesländern anerkannt. Mit dem Onlinekurs kannst du dich schnell, flexibel und sicher auf die Fischerprüfung vorbereiten, auch per Smartphone! Die Kursgebühr beträgt, abhängig vom Bundesland, zwischen 75 und 160 EUR.
  • Kombi-Kurse, bei denen ein Teil des Wissens über den anerkannten Fishing-King Onlinekurs erfolgt, vermitteln die zusätzlichen Praxisthemen über ein Wochenendseminar. Die Preise bewegen sich zwischen 150 und 300 EUR.
  • Onlinekurse als Lernbegleitung sind eine weitere Möglichkeit. In manchen Bundesländern kannst du neben dem vorgeschriebenen Präsenzkurs auch den Fishing-King Onlinekurs als Lernbegleitung verwenden, alternativ zu gedruckten Lernunterlagen. Die Kosten betragen rund 50 EUR. Du musst aber in jedem Fall zusätzlich einen Vorbereitungslehrgang eines anerkannten Anbieters besuchen, der zusätzlich Kosten verursacht.

2. Soviel kosten die Gebühren für die Fischerprüfung (Kostenrahmen 15 bis 100 EUR)

Für die Fischerprüfung wird von den zuständigen Behörden und Verbänden eine Prüfungsgebühr erhoben. Die Höhe ist in den entsprechenden Gebührenordnungen gemäß der Fischereigesetze festgesetzt. In der Regel ist der Betrag direkt an die zuständigen Stellen zu zahlen.

Tipp: Bei Überweisungen solltest du den Überweisungsbeleg ausgedruckt bei der Prüfung dabei haben, um die Zahlung belegen zu können.

Häufig ist die Prüfungsgebühr unabhängig vom Alter des Prüflings. Manche Bundesländer haben aber auch günstigere Gebühren für Jugendliche.

Die Höhe der Gebühr für die Fischerprüfung variiert zwischen 15 und 100 EUR. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Gebühren in den Bundesländern:

BundeslandGebühr/ Kosten für die Fischerprüfung
Baden-Württemberg40 EUR
Bayern50 EUR
Berlin43 EUR
Brandenburg25 EUR
Bremeni.d.R. im Vorbereitungskurs enthalten
Hamburgi.d.R. im Vorbereitungskurs enthalten
Hessen40 EUR
Mecklenburg- Vorpommern25 EUR Erwachsene ab 18 Jahre
15 EUR Jugendliche bis 18 Jahre
Niedersachsen70 EUR
Nordrhein-Westfalen50 EUR
Rheinland-Pfalz50 EUR
Saarland100 EUR Erwachsene ab 18 Jahre
50 EUR Jugendliche bis 18 Jahre
Sachsen30 EUR
Sachsen-Anhalt60 EUR Erwachsene ab 18 Jahre
28 EUR Jugendliche bis 18 Jahre
Schleswig-Holstein25 EUR Erwachsene ab 18 Jahre
15 EUR Jugendliche bis 18 Jahre
Thüringen35 EUR

3. Das kosten die Gebühren für die Ausstellung des Fischereischeins (Kostenrahmen 8 bis 300 EUR*)

Die Prüfung ist geschafft. Nun fehlt dir noch dein Fischereischein. Dessen Ausstellung beantragst du bei der zuständigen Behörde, die dafür eine Gebühr im Rahmen von 8 bis 150 Euro erhebt, abhängig von seiner Gültigkeit.

Fischereiabgabe: Bitte beachte, dass du in manchen Bundesländern zuzüglich zur Ausstellungsgebühr für den Fischereischein noch eine Fischereiabgabe in Höhe von 6 EUR bis 300 EUR entrichten musst. In einigen Fällen ist diese bereits in den Gebühren für die Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins enthalten. Ansonsten fallen für die finale Ausstellung des Fischereischeins folgende Gebühren in den einzelnen Bundesländer an.

*abhängig von der Gültigkeitsdauer

Hinweis: Zum Angeln an einem bestimmten Gewässer benötigst du neben dem gültigen Fischereischein auch noch eine Angelkarte, auch Erlaubnisschein genannt. Die gibt es in der Regel beim Fischereiberechtigten (z.B. Vereinen), in Angelläden oder bei den zuständigen Behörden.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Baden-Württemberg folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

Jugendfischereischein: 5 EUR

Neuausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit bei Bezahlung der Fischereiabgabe für

  • 1 Jahr: 33 EUR
  • 5 Jahre: 65 EUR
  • 10 Jahre: 105 EUR

Einziehung der Fischereiabgabe bei einem Fischereischein auf Lebenszeit - entspricht einer Verlängerung - für

  • 1 Jahr: 16 EUR
  • 5 Jahre: 48 EUR
  • 10 Jahre: 88 EUR

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35 EUR
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 EUR

Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40 EUR
Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15 EUR

Bei einmaliger Zahlung der Fischereiabgabe musst du in Bayern höchstens 300 EUR entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). 
Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter du bei der Antragstellung bist:

  • 14 bis 22 Jahre: 300 EUR
  • 23 bis 27 Jahre: 288 EUR
  • 28 bis 32 Jahre: 256 EUR
  • 33 bis 37 Jahre: 224 EUR
  • 38 bis 42 Jahre: 192 EUR
  • 43 bis 47 Jahre: 160 EUR
  • 48 bis 52 Jahre: 128 EUR
  • 53 bis 57 Jahre: 96 EUR
  • 58 bis 62 Jahre: 64 EUR
  • 63 bis 67 Jahre: 32 EUR

Unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50 % des regulären Betrags. Die Bedingungen erfährst du bei der zuständigen Behörde.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Berlin folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Fischereischein A für 1 Jahr: 18 EUR
  • Fischereischein A für 5 Jahre: 27 EUR
  • Fischereischein B für 5 Jahre: 27 EUR
  • Jugendfischereischein für 1 Jahr: 10 EUR

Soviel kostet die Verlängerung deines Fischereischeins in Berlin:

  • Verlängerung Fischereischein A für 1 Jahr: 9 EUR
  • Verlängerung Fischereischein A für 5 Jahre: 13,50 EUR
  • Verlängerung Jugendfischereischein für 1 Jahr: 5 EUR
  • Verlängerung Fischereischein B für 5 Jahre: 13,50 EUR

Die zusätzlich erhobene Fischereiabgabe beträgt in Berlin:

  • Jährliche Fischereiabgabe für den Fischereischein A: 21 EUR
  • Jährliche Fischereiabgabe für den Fischereischein B: 135 EUR
  • Jährliche Fischereiabgabe für den Jugendfischereischein: 4 EUR

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Brandenburg folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein: 25 EUR
  • Ersatz-Fischereischein Zweitschrift: 10 EUR
  • Erstauststellung Jugendfischereischein: 2,50 EUR

Diese Kosten fallen in Brandenburg für die Fischereiabgabe an (Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke):

  • Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (für Angler im Alter zwischen 8 bis 18 Jahre alt): 2,50 EUR
  • Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (ab 18 Jahre): 12 EUR
  • Fischereiabgabe (ab 18 Jahre) für 5 Kalenderjahre: 40 EUR

 

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Bremen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein: 64 EUR
  • Ersatz-Fischereischein (Zweitschrift): 20 EUR

Einen Jugendfischereischein oder die Fischereiabgabe gibt es in Bremen nicht.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Hamburg folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erst- und Ersatzausstellung Fischereischein: 15 EUR
  • Neuausstellung bei Vollendung des 18. Lebensjahres: 10 EUR

In Hamburg wird die Fischereiabgabe in dieser Höhe erhoben:

  • Fischereiabgabe für 1 Jahr: 10 EUR

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Hessen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein für 1 Jahr:  17,50 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein für 5 Jahre: 45 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein für 10 Jahre: 86 EUR
  • Ersatzausstellung Fischereischein: 6,50 EUR

In Hessen wird die Fischereiabgabe in dieser Höhe erhoben:

  • Fischereiabgabe für 1 Jahr: 7,50 EUR
  • Fischereiabgabe für 5 Jahre: 27 EUR
  • Fischereiabgabe für 10 Jahre: 50 EUR

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen werden in Mecklenburg-Vorpommern folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: 8 EUR
  • Touristenfischereischein (inkl. Broschüre und Fischereiabgabemarke): 24 EUR
  • Digitaler Touristenfischereischein (inkl. Fischereiabgabe): 23 EUR
  • Verlängerungsbescheinigung zum Touristenfischereischein: 13 EUR

In Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzlich eine Fischeierabgabe in folgender Höhe erhoben:

  • Fischereiabgabe für 1 Jahr: 10 EUR
  • NEU für Gastangler: Fischereiabgabe 10 EUR zzgl. zur Angelerlaubnis für Angelgewässer (Betroffen sind nur Angler, die in ihrem Bundesland Sachsen niedersachsen oder Bremen keine Fischereiabgabe zahlen.)

Info: Erhöht sich der Aufwand aufgrund besonderer Umstände [z.B. fehlende Unterlagen müssen von der Behörde beschafft werden] über das gewöhnliche Maß hinaus, kann auf die Gebühr ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Erteilungsgebühr erhoben werden.

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Nordrhein-Westfalen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erteilung eines Fischereischeins für 1 Jahr: 8 EUR
  • Erteilung eines Fischereischein für 5 Jahre: 24 EUR
  • Erteilung eines Jugendfischereischeins: 4 EUR
  • Erteilung eines Sonderfischereischeins für 1 Jahr: 8 EUR
  • Erteilung eines Sonderfischereischeins für 5 Jahre: 24 EUR
  • Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5 EUR

Zusätzlich fällt in NRW eine Fischereiabgabe in folgender Höhe an (Beide Gebühren werden zusammen bezahlt):

  • Fischereiabgabe für 1 Jahr: 8 EUR
  • Fischereiabgabe für 5 Jahre: 24 EUR
  • Fischereiabgabe für Jugendliche bis 18 Jahre: 4 EUR
  • Fischereiabgabe Sonderfischereischein für 1 Jahr: 8 EUR
  • Fischereiabgabe Sonderfischereischein für 5 Jahre: 24 EUR

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Niedersachsen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: 45 EUR

In Niedersachsen wird keine Fischereiabgabe erhoben.

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Rheinland-Pfalz folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein für 1 Jahr: 9 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein für 5 Jahre: 35 EUR
  • Erstausstellung Jugendfischereischein: 5,60 EUR
  • Erstausstellung Sonderfischereischein: 9 EUR

In NRW fällt keine Fischereiabgabe an.

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden im Saarland folgende Verwaltungsgebühren inkl. der Fischereiabgabe erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein für 1 Jahr: 13 EUR (Fischereiabgabe bereits enthalten)
  • Erstausstellung Fischereischein für 5 Jahre: 56 EUR (Fischereiabgabe bereits enthalten)
  • Erstausstellung Jugendfischereischein für 1 Jahr: 5,10 EUR (Fischereiabgabe bereits enthalten)

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Sachsen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: 42 EUR
  • Erstausstellung Sonderfischereischein: 7 EUR
  • Erstausstellung Jugendfischereischein: 9 EUR

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Sachsen-Anhalt folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 oder 2 Jahre pro Jahr: 10 EUR
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 3 oder 4 Jahre pro Jahr: 10 EUR
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40 EUR
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150 EUR
  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr für 1 Jahr: 4 EUR
  • Sonderfischereischein für 1 bis 5 Jahre pro Geltungsjahr: 4 EUR
  • Sonderfischereischein auf Lebenszeit: 65 EUR
  • Jugendfischereischein für 1 Jahr: 4 EUR

Zusätzlich zur Gebühr ist in Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereiabgabe für 1 bis 5 Jahre: 6 EUR/ Geltungsjahr
  • Fischereiabgabe Jugendfischereischeine & Sonderfischereischeine: 1 EUR/ Geltungsjahr
  • Fischereiabgabe Fischereischeine auf Lebenszeit: 125 EUR

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Schleswig-Holstein folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: 10 EUR
  • Erstausstellung Ersatzfischereischein: 10 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein für Urlauber: 10 EUR
     

In Schleswig-Holstein musst du zusätzlich noch eine Fischereiabgabe entrichten:

  • Fischereiabgabe pro Kalenderjahr: 10 EUR

Für die Ausstellung von Fischereischeinen werden in Thüringen folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Erstausstellung Fischereischein für 3 Monate: 10 EUR
  • Erstausstellung Jugendfischereischein für 1 Jahr: 5 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein für 1 Jahr: 8 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein für 5 Jahre: 15 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein für 10 Jahre: 20 EUR
  • Erstausstellung Fischereischein auf Lebenszeit: 45 EUR
  • Zweitschrift Fischereischein nach Verlust: 8 EUR

Zusätzlich wird in Thüringen noch die Fischereiabgabe erhoben:

  • Fischereiabgabe Fischereischein für 3 Monate: 15 EUR
  • Fischereiabgabe Jugendfischereischein für 1 Jahr: 7 EUR
  • Fischereiabgabe Fischereischein für 1 Jahr: 10 EUR
  • Fischereiabgabe Fischereischein für 5 Jahre: 30 EUR
  • Fischereiabgabe Fischereischein für 10 Jahre: 50 EUR
  • Fischereiabgabe Fischereischein auf Lebenszeit: 200 EUR
  • Fischereiabgabe Zweitschrift Fischereischein nach Verlust: 0 EUR

Weitere Kosten beim Angeln

Beim Angeln können neben den Kosten für den Fischereischein noch weitere Kosten anfallen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Erlaubnisschein (Angelkarte) für Gewässer: Die Kosten für Erlaubnisscheine variieren je nach Gewässer und Zeitraum, in dem du angeln möchtest. Meist liegen sie in einem Kostenrahmen zwischen 5 und 50 EUR.
  • Angelzubehör und -ausrüstung: Für Angelruten, Rollen, Schnüre, Köder und weiteres Zubehör können Kosten ab 50 EUR und mehreren hundert Euro anfallen, abhängig von der Qualität und dem Umfang deiner Ausrüstung.

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Alle Kosten im Überblick

Was kostet ein Angelschein in deinem Bundesland?

BundeslandVorbereitungskurs zum AngelscheinFischerprüfung*Ausstellung Fischereischein**Fischereiabgabe
Angelschein Kosten
Baden-Württemberg

Onlinekurs Baden-Württemberg  179 €

zzgl. Gebühr 8-stündiger Praxistag 150 €

oder

Klassischer Präsenz-Lehrgang ca. 220 € (min. 30 Stunden)

40 €65 € (auf Lebenszeit inkl. Fischereiabgabe f. 5 Jahre)Für 5 Jahre bereits in der Gebühr für den Fischereischein enthalten
Angelschein Kosten
Bayern

Klassischer Präsenz-Lehrgang ca. 220 € (min. 30 Stunden)
zzgl. ca. 50 € für Lehrmaterial

ggfs. dazu:

Onlinekurs (nur als Lernbegleitung)  49 €

50 €35 € (auf Lebenszeit)

40 € (f. 5 Jahre)

Fischereiabgabe auf Lebenszeit: Die Höhe der Abgabe wird gestaffelt nach dem Lebensalter erhoben.

Alter bei Zahlung: Betrag in €

14 bis 22 Jahre: 300 €
23 bis 27 Jahre: 288 €
28 bis 32 Jahre: 256 €
33 bis 37 Jahre: 224 €
38 bis 42 Jahre: 192 €
43 bis 47 Jahre: 160 €
48 bis 52 Jahre: 128 €
53 bis 57 Jahre:  96 €
58 bis 62 Jahre:  64 €
63 bis 67 Jahre:  32 €
ab 68 Jahre:         0 €

Angelschein Kosten
Berlin

Onlinekurs  149 €
(Zeugnis wird in Berlin anerkannt) 

oder

Pflichtpräsenzkurs ca. 90 €

43 €27 € (f. 5 Jahre)21 € / Jahr
Angelschein Kosten
Brandenburg

Onlinekurs Brandenburg 149 €

oder

Präsenzkurs ca. 75 € zzgl. Lehrmaterial

25 €25 € (auf Lebenszeit)

12 € (f.1 Jahr)

40 € (f. 5 Jahre)

Angelschein Kosten
Bremen

Onlinekurs Bremen 179 €
(Zeugnis wird in Bremen anerkannt)

oder

30 h-Pflichtpräsenzkurs 100 € inkl. Prüfungsgebühr (Für Nicht-Vereinsmitglieder)

im Kurspreis enthalten64 € (auf Lebenszeit)./.
Angelschein Kosten
Hamburg

30 h-Pflichtpräsenzkurs 75 € (inkl. Prüfungsgebühr)

Aktuell kein Onlinekurs verfügbar. Wir arbeiten an einer Lösung.

ACHTUNG: Zeugnisse anderer Bundesländer werden in Hamburg durch das neue Fischereigesetz seit 1.1.2020 nicht mehr anerkannt

im Kurspreis enthalten15 €10 € (f. 1 Jahr)
Angelschein Kosten
Hessen

Onlinekurs Hessen 179 €

(Onlinekurs + verpflichtender Praxistag (8 h) 60 €)

oder

Präsenzkurs 149,95 € zzgl. Lehrbuch 15 €

40 € ( zzgl. 13 € Führungszeugnis)17,50 € (f. 1 Jahr)
45 € (f. 5 Jahre)
86 € (f. 10 Jahre)
7,50 € (f. 1 Jahr)
27 € (f. 5 Jahre)
50 €(f. 10 Jahre)
Angelschein Kosten
Mecklenburg- Vorpommern

Onlinekurs Mecklenburg-Vorpommern 139 €

oder

Präsenzkurs: 90 - 120 €

25 €8 € (auf Lebenszeit)10 € (f. 1 Jahr)
Angelschein Kosten
Nordrhein-Westfalen

Onlinekurs Nordrhein-Westfalen 149 €

oder

Präsenzkurs 60 - 120 €

50 €48 € (f. 5 Jahre
inkl. Fischereiabgabe f. 5 Jahre)
./.
Angelschein Kosten
Niedersachsen

Onlinekurs Niedersachsen 179 €

oder

Präsenzkurs: 30 - 80 €

70 €45 € (auf Lebenszeit)./.
Angelschein Kosten
Rheinland-Pfalz

Onlinekurs Rheinland-Pfalz 179 €

(Onlinekurs + verpflichtender Praxistag (6 h) 95 EUR)

oder

Präsenzkurs: rund 150 €

50 €35 € (f. 5 Jahre)./.
Angelschein Kosten
Saarland

Onlinekurs Saarland 179 €

oder

Präsenzkurs: rund 100 €

Bei beiden Kursarten:
zzgl. Gewässerkarte fürs Praktikum 27 €

100 €56 € (f. 5 Jahre)./.
Angelschein Kosten
Sachsen

Onlinekurs Sachsen 139 €

oder

Pflichtpräsenzkurs (30 h): ca. 80 - 100 €

30 €42 € (auf Lebenszeit)./.
Angelschein Kosten
Sachsen-Anhalt

Onlinekurs Sachsen-Anhalt 139 €

oder

Präsenzkurs ca. 80 - 100 €

60 €40 € (Fischereischeine und Friedfischfischereischeine f. 5 Jahre)6 € / Jahr
Angelschein Kosten
Schleswig-Holstein

Onlinekurs Schleswig-Holstein 149 €

oder

Präsenzkurs ca. 85 € 

25 €10 € (auf Lebenszeit)10 € (f. 1 Jahr)
Angelschein Kosten
Thüringen

Onlinekurs Thüringen 149 €

oder

Präsenzkurs ca. 70 - 100 €
(z.T. zzgl. Lehrmaterial)

35 €15 € (f. 5 Jahre)30 € (f. 5 Jahre)
* Preis für Erwachsene (ggfs. abweichende Gebühr für Minderjährige).
** Wenn nicht anders angegeben, wurde eine Gültigkeit von 5 Jahren zugrunde gelegt.

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