Du erhältst diesen Rabatt, wenn du mindestens 13 Jahre alt bist und eines der folgenden Kriterien erfüllst:
- Schüler/in — du besuchst eine staatlich anerkannte, öffentliche oder private Einrichtung des primären oder sekundären Bildungsbereichs (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, berufsbildende Schule) oder entsprichst den staatlichen Bestimmungen für Heim- bzw. Hausunterricht
- Student/in — staatlich anerkannte Einrichtung (öffentlich oder privat) aus dem tertiären Bildungsbereich (Hochschule, Universität, Akademie, Technische Universität, Fachhochschule, Hochschule für Musik bzw. Kunst, Pädagogische Hochschule, Berufsakademie, Fachakademie), die einen akademischen Abschluss verleiht
- Auszubildende/r — du absolvierst eine Berufsausbildung oder eine sonstige Fortbildung oder Umschulung nach dem BBiG
- Zivildiene/r oder Wehrdienstleistende/r — du absolvierst eine Tätigkeit, die dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) entspricht
- Körperliche oder geistige Beeinträchtigung/Handicap — du hast eine für längere Zeit andauernde körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder Sinnesbeeinträchtigungen, die den Bedingungen nach § 2 SGB IX entspricht
- Rentner/in bzw. Pensionist/in — du bist nicht mehr erwerbstätig und beziehst deinen Lebensunterhalt aus einer Rente (gesetzliche oder private Versicherungsleistung)
Nachweis der Bezugsberechtigung
Schüler/in oder Studierende an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen
Als Berechtigungsnachweis dient ein Dokument mit deinem Namen, dem Namen der Institution und dem aktuellen Datum. Folgende Dokumente gelten als zulässig:
- Schüler- bzw. Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
- Zeugnis
- Notenabschrift
- Beleg über entrichtete Schul- bzw. Studiengebühren
Auszubildende/r oder Wehrdienstleistende/r
Als Berechtigungsnachweis dient ein Dokument nach dem BFD mit deinem Namen, dem Namen der Institution und dem aktuellen Datum. Folgende Dokumente gelten als zulässig:
- Arbeitsvertrag
- Nachweis deiner Tätigkeit
Körperliche oder geistige Beeinträchtigung/Handicap
Der Nachweis einer Behinderung erfolgt durch folgende Dokumente:
- Amtlicher Ausweis (Schwerbehindertenausweis)
- Bescheid zur Feststellung einer Behinderung des zuständigen Versorgungsamts
- Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
Rentner/in bzw. Pensionist/in
Der Nachweis erfolgt durch folgende Dokumente: