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Was du jetzt zur Verschärfung des Waffengesetzes wissen musst

Waffenrecht für Angler

Im Oktober 2024 wurde das Waffengesetz als Reaktion auf die steigende Zahl von Messerangriffen verschärft. Deshalb gibt es nun strengere Vorschriften für den Umgang mit Messern, die logischerweise auch uns Angler betreffen. Denn als Angler tragen wir die Verantwortung, Fische waidgerecht zu versorgen und mit einem Messer zu töten.

Das Wichtigste in Kürze

Seit Oktober 2024 gelten verschärfte Regeln für Messer auch beim Angeln.


Angler dürfen feststehende Messer bis 12 cm Klinge mitführen sowie Taschenmesser ohne einhändige Feststellfunktion.


Das Mitführen ist nur direkt am Angelplatz erlaubt und nicht bereits auf dem Weg dorthin.


Messertransport ist erlaubt, wenn mindestens drei Handgriffe zum Zugriff nötig sind.


Hieb- und Stoßwerkzeuge zum Betäuben von Fischen unterliegen den gleichen Regeln wie Messer.


Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder über 12 cm Klinge bleiben verboten.


In öffentlichen Bereichen wie Bahnhöfen oder bei Veranstaltungen muss das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.


Bei Kontrollen helfen Fischereischein und Angelkarte als Nachweis des berechtigten Interesses.


Was galt bisher im Waffenrecht?

Vor der Änderung des Waffengesetzes galt die Erlaubnis für:

  • das Führen von Messern mit einer Klingenlänge von bis zu 12 cm
  • und einhändig nicht feststellbare Messer

Verboten waren, sofern kein anerkannter Grund vorlag:

  • feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm
     
  • und Messer mit einhändig feststellbarer Klinge

Übrigens: Das Angeln galt bisher als ein anerkannter Grund. Das ändert sich nun.

Eine Sache vorab: Ein grundsätzliches Messerverbot gibt es auch nach der Verschärfung nicht. Für dich als Angler hat sich mit der Novelle des Waffenrechts vor allem die Regelung geändert, wie und welche Messer du in Zukunft transportieren darfst. Und auch auf die Frage wo du Messer tragen darfst (oder eben nicht), gibt es nun eine klare Antwort. In diesem Zusammenhang spielt vor allem der Paragraph 42 des Waffengesetzes eine entscheidende Rolle.

Waffengesetz: Generelle Verbote

Verbote bei Veranstaltungen, im Personenfernverkehr und in Messerverbotszonen

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Ausstellungen, in Kinos, auf Messen oder in Diskotheken dürfen Messern jeglicher Art nicht geführt werden.
  • Das Verbot gilt auch für den öffentlichen Personenfernverkehr, in Bahnhöfen und an seitlich umschlossenen Haltestellen. Dabei ist es egal, wie das Messer beschaffen ist. Die Länge der Klinge spielt ebenfalls keine Rolle. Ebenso irrelevant ist, ob sie feststehend oder klappbar ist und welchen Schliff die Klinge aufweist.
  • Für die Bundesländer besteht die Möglichkeit weitere Waffenverbotszonen einzurichten, in denen das Führen von Messern ebenfalls untersagt ist. Solche Zonen können sich über bestimmte Straßen, Plätze, Jugend- und Bildungseinrichtungen erstrecken. Um gut vorbereitet zu sein, musst du dich als Angler selbst über die für deine Region geltenden Vorschriften informieren. Weißt du nicht, welche Regelungen für die Strecke zwischen deinem Zuhause bis zum Angelplatz gelten. Andernfalls kann es passieren, dass du gegen das Waffengesetz verstößt, sofern du dein Messer zugriffsbereit trägst. 

Gut zu wissen: Ein Messer „führt“, wer es außerhalb der eigenen Wohnung zugriffsbereit bei sich trägt.

Außerhalb von Veranstaltungen, dem Personenfernverkehr und Waffenverbotszonen, sind ebenso bestimmte Messer verboten. Teilweise darfst du sie nicht einmal zu Hause besitzen und erst recht nicht mitführen. Dazu gehören unter anderem das Butterfly- und Springmesser.

Ausnahmen im Waffenrecht für Angler

Jetzt wird es für dich als Angler spannend: Denn das Verbot zum Führen von Messern beinhaltet einige Ausnahmen, die für dich relevant sind.

  • So dürfen Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports geführt werden. In der Begründung des Gesetzes werden dabei ausdrücklich der „Schieß- und Angelsport“ genannt. Für den Gesetzgeber fällt das Angeln damit unter diese Ausnahme.
  • Außerdem darfst du Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen, was ebenfalls das Angeln einschließt. Denn das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Schlachtverordnung sehen die Pflicht vor, einen gefangenen Fisch, der dem Gewässer entnommen werden soll, sinnvoll zu nutzen. Dafür muss er fachgerecht mit einem Messer getötet werden. Darum ist es Anglern auch erlaubt, am Angelplatz und während des Angelns ein Messer “zu führen”, aber nicht schon auf dem Weg dorthin. 

Solltest du in eine Kontrolle geraten, musst du nachweisen, dass du das Messer ausschließlich und vor Ort zum Angeln benötigst. Ein gutes Argument dafür ist sicherlich ein Blick auf deine am Gewässer vorbereiten Angelgeräte sowie die Vorlage eines gültigen Fischereischeins. Wichtig ist auch, dass der Erlaubnisschein für das Gewässer (Angelkarte) aktuell gültig ist.

Als Angler sind diese Messer erlaubt

Das Waffenrecht sieht für Angler folgendes vor:

  • Erlaubt ist das Führen für feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm
  • Auch das Führen für Messer, deren klappbare Klinge nicht einhändig feststellbar ist, wie bei Taschenmessern ist gestattet
  • Außerdem sind weitere Messer erlaubt, sofern ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt: So könnte etwa für einen großen gefangenen Fisch ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm erforderlich sein. 

Hinweis: Das waidgerechte Versorgen deines Fangs ist kein Grund, ein Einhandmesser mit einhändig feststellbarer Klinge zu führen. Immerhin kannst du das waidgerechte Versorgen gefangener Fische in jedem Fall auch mit den erlaubten Messermodellen durchführen.

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Nicht zugriffsbereit: So geht's

Benötigst du das Messer aktuell nicht, musst du es „nicht zugriffsbereit“  transportieren. „Nicht zugriffsbereit” ist ein Messer, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Dafür sollte es sich zum Beispiel in einem verschlossenen Behältnis innerhalb einer Tasche befinden. Ein einfaches Verstauen in der Angeltasche reicht nicht aus. So verpackt darf es auch in einer Bahn oder in einem Bus transportiert werden.

 

Beispiel zur Erklärung der Handgriffe

  1. Handgriff: Rucksack oder Tasche öffnen.
  2. Handgriff: Verschlossenen Behälter aus der Tasche holen.
  3. Handgriff: Den verschlossenen Behälter öffnen.
  4. Handgriff: Das Messer aus der Scheide holen.

Fazit: Was muss ich als Angler beim Waffenrecht beachten?

  1. Du darfst als Angler bestimmte Messer mit dir führen, weil du für das Angeln ein berechtigtes Interesse hast. Dieses berechtigte Interesse besteht direkt am Angelplatz, aber nicht bereits weit vorher oder später oder gar an einem ganz anderen Ort.
  2. Bei Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Messerverbotszonen musst du dein Messer in einem verschlossenen Behälter transportieren, sodass du mindestens vier Handgriffe benötigst, um das Messer zu erreichen.
  3. Bestimmte Messer sind generell verboten. Diese darfst du teilweise nicht einmal besitzen. Verwende zum Angeln am besten ein feststehendes Messer mit höchstens 12 cm Klingenlänge oder ein Taschenmesser, dessen klappbare Klinge nicht einhändig feststellbar ist.
  4. Gegenstände, die benutzt werden, um Fische durch Schlag zu betäuben, können unter Umständen als „Hieb- und Stoßwaffen“ angesehen werden. Dann gelten die oben genannten Regelungen des Waffengesetzes zum Umgang mit Messern entsprechend: Also, führen nur am Angelplatz, ansonsten muss der Transport in einem verschlossenen Behälter sichergestellt sein.

Bitte beachte, dass sich die aktuell geltenden Regelungen in Zukunft weiter ändern können. Halte dich daher regelmäßig auf dem Laufenden, damit du Neuerungen nicht verpasst.

Jetzt auf Youtube

Jörg und das neue Waffengesetz

Jörg erklärt dir in diesem Video welche Regeln über das Führen von Waffen du als Angler kennen solltest und welche Regelungen sich im letzten Jahr geändert haben.

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